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Sachverhalt:

 

Zur Anfrage 1 durch MGR Brunner bzgl. der Haltverbotsschilder in der Josef-Scherer-Straße.

 

Die Situation wurde vor Ort geprüft und der Aufsteller der Verkehrszeichen zwischenzeitlich ermittelt und deutlich darauf hingewiesen, dass ein Aufstellen von Haltverboten nur auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erfolgen kann.

 

Der Antragsteller war einsichtig und stellte daraufhin einen entsprechenden Antrag, der mittlerweile positiv beschieden wurde.

 

Der vorgebrachte Grund für sein selbstständiges Handeln war der, dass die Zufahrt zu  seinem Grundstück für Baufahrzeuge und Anlieferung von Material frei bleiben muss. Allerdings wird seines Erachtens diese Grundstückszufahrt nicht als solche wahrgenommen und in Folge dessen häufig von Fahrzeugführern missachtet, so dass ihm diese Maßnahme geeignet erschien, um sein Recht auf Zufahrt durchzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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