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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Bei dem Bestandsbaukörper Leonhardstraße 13+15 handelt es sich um ein älteres Doppelhaus. Die südliche Doppelhaushälfte soll Leonhardstraße 15 soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der nördliche Teil des geplanten Anbaus soll wie auch das Bestandsgebäude auch profilgleich an die andere Doppelhaushälfte angebaut werden. Im südlichen Bereich soll ein quer gerichteter Anbau erstellt werden, der Giebel dieses Gebäudeteils verläuft im Gegensatz zum Bestand von Ost nach West, die Firsthöhe beträgt 9,61 Meter.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      22.04.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  22.06.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 20.06.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es ein Nachbargrundstück im Norden, nämlich das der angrenzende Doppelhaushälfte. Die Nachbarunterschriften wurden vollständig erbracht. Darüber hinaus grenzt das Grundstück im Westen an die öffentliche Verkehrsfläche der Leonhardstraße und im Osten und Süden an ein Grundstück des Marktes Mering (öffentliche Spielplatz-/Grünfläche).

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die GRZ I beträgt 0,35, die GRZ II 0,43 und die GFZ 0,57. Diese Kennzahlen stellen im unbeplanten Innenbereich kein Kriterium des Einfügens nach § 34 BauGB dar.

 

Neben der im Gebäude integrierten Garage wird gemäß Planunterlagen ein offener Stellplatz erstellt, der Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung (2 Stellplätze für EFH, DH) ist demnach erbracht.

 

Eine Doppelhaushälfte kann nur ohne den sonst üblichen Abstandsflächen an einer Grundstücksgrenze zusammengebaut werden, wenn ein Doppelhauscharakter zu erkennen ist.

 

Hinsichtlich Dachform, Dachneigung, Geschossigkeit, Firsthöhe und Wandhöhe wird wieder wie erwähnt profilgleich an die andere Doppelhaushälfte angebaut. Allerdings verfügt die nördliche nicht über einen derartigen, quer gerichteten Anbau. Diese Thematik ist Teil der bauordnungsrechtlichen/abstandsflächenrechtlichen Beurteilung und obliegt bei der Prüfung dem Landratsamt. In der gemeindlichen, bauplanungsrechtlichen Beurteilung nach § 34 BauGB spielt diese Thematik keine Rolle. Es wird diesbezüglich lediglich auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen.

 

Das Vorhaben kann zudem die notwendigen Abstandsflächen nicht vollumfänglich auf eigenen Grund nachweisen. Gemäß Abstandsflächenplan kann die Abstandsfläche im Nordosten in einem Dreieck von 3,00 Meter Länge und einer Tiefe von max. 0,96 Meter nicht vollständig eingebracht werden. Die Überschreitung betrifft den direkten Nachbarn. Die Abweichung wird damit begründet, dass auch bereits der Bestand bereits die Abstandsflächen nicht einhalten konnte. Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Abweichung vertretbar, da das geplante Gebäude in diesen Bereich nicht größer ausfällt als das Bestandsgebäude. Zudem empfiehlt die bayerische Bauordnung gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 2 ja Abweichungen von den Abstandsflächen bei Ersatzbauten in gleichen Umfang.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Der Bau- und Planungsausschuss erteilt eine Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering bezüglich der geringfügigen Abstandsflächenüberschreitung im Nordosten und stimmt einer Abstandsflächenabweichung durch das Landratsamt im Genehmigungsverfahren zu. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird aufgrund der unterschiedlichen Kubatur der beiden Doppelhaushälften verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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