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Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße II“ gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Auslegung beauftragt. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für den geplanten Bebauungsplan ist es erforderlich den Flächennutzungsplan im Paralellverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes zu ändern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für die Flächennutzungsplanänderung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichtshofener Straße II" mit gleichzeitiger Billigung und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1. i.V.m.  § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang nach § 4 Abs.1 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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