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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat am 16.12.2021 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 beschlossen, damit für den geplanten Kindergarten am Mühlanger ein optimaler Zuschnitt des Baufensters erreicht werden kann.

Mittlerweile hat das beauftragte Büro OPLA einen Plantentwurf erarbeitet und wird diesen in der Sitzung vorstellen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, so daß eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich sind.

 

 

Antrag von MGR Kuhnert:

 

"Die bisherige Pflicht zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie (§ 6 (1)) und der Pflicht zur Dachbegrünung (§ 7 (3) Nr. 4) bei Flachdächern soll durch eine Wahlmöglichkeit zwischen Dachbegrünung und Nutzung der solaren Strahlungsenergie ersetzt werden."

 

Abstimmungsergebnis:  9 : 11 (abgelehmt)

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Holzgartenweg" in der Fassung vom 15.06.2022 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass Zentrums relevante Nutzungen Ausschluss finden.

 

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Abstimmungsergebnis: 11 : 9

 

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