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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 29.09.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 17.08.2021 beteiligten Sie uns zur Aufstellung des oben benannten Bebauungsplanes des Marktes Mering.

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutzrecht, staatliches Abfallrecht, Wasserrecht, Untere Naturschutzbehörde, Bauordnung, Untere Denkmalschutzbehörde, Kreisjugendamt, Verkehrswesen, Kommunale Abfallwirtschaft, und den Kreisbaumeister beteiligt. Soweit Stellungnahmen abgegeben wurden erhalten Sie diese anbei mit der Bitte um Beachtung. Eine Stellungnahme der Bauordnung erfolgte auf Grund personeller Engpässe nicht.

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird auf Folgendes hingewiesen:

 

Bemaßung der Baugrenze:

Aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit in späteren Genehmigungsverfahren wird dringend empfohlen, die Baugrenzen vollständig zu vermaßen.

 

Hinweis an die Verwaltung:

Auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28.04.2017 (Az..: 15 N 15.967) und 04.08.2017 (Az..: 15 N 15.1713) zur Ausfertigung der Satzung wird hingewiesen (Erforderlichkeit von gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung).

Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgebracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Empfehlung des Landratsamtes, die Baugrenzen vollständig zu vermaßen, wird gefolgt und redaktionell in der Planzeichnung des Bebauungsplanes ergänzt.

Der Markt Mering bedankt sich für den Hinweis zur Ausfertigung und wird diesen entsprechend berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes redaktionell um die Bemaßung der Baugrenzen zu ergänzen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis: 17:0

    (abwesend: MGR Hummel)

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