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Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, entlang der Ortsstraße „Mühlweg“ eine Feuerwehrzufahrt auszuweisen.

 

Der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mering ist auf die Verwaltung zugegangen und sieht eine solche Feuerwehrzufahrt als erforderlich an, um die sichere Befahrung im Einsatzfall zu den südöstlich gelegenen Gebäuden bzw. Einsätze am Bahndamm gewährleisten zu können.

 

Hintergrund ist nicht zuletzt die seit langer Zeit ins Stocken geratenene Bauphase am früheren Steinbrecher-Haus.

 

Bei Fortführung des Bauvorhabens steht zu befürchten, dass Baustellen-Lkw eine Durchfahrt erschweren, wenn nicht sogar verhindern könnten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg beurteilt die Situation wie folgt.

 

Wenn bereits jetzt Bedarf besteht und die Feuerwehr bereits heute Handlungsbedarf erkennt, argumentiert die Polizei sicher nicht gegen eine gesicherte Rettungszufahrt.

 

Allerdings gibt sie Folgendes zu bedenken:

 

Solange die bestehende Regelung funktioniert, sollte man diese nicht ändern.

 

Sollte dort doch irgendwann weitergebaut werden, muss man den Firmen auch die Möglichkeiten geben hier zu arbeiten und dafür bräuchte man zwingend einen ausreichend großen Platz für Baustellenfahrzeuge, der dann sicher nicht mehr vorhanden wäre. Ein erstrebenswerter  Baufortschritt wäre dann unterbunden. Hier stellt sich die Frage, dass wenn die Lkw auftreffen und dort auch nicht halten dürfen, wie es dann weitergeht, da ja sonst kein wirklicher Platz zum Entladen vorhanden ist.

 

Da sind schwer lösbare Konflikte vorprogrammiert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: ca. 450 €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Im Mühlweg wird auf der gesamten Strecke eine Feuerwehrzufahrt mit dem Zeichen 283 (Haltverbot) und Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ gem. Beschilderungsplan beschlossen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erlassen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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