Reduzieren

Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

An dem bestehenden Wohnhaus Am Alpenblick 8 in Steindorf wird ein Anbau mit den Maßen 5,99 Meter x 7,80 Meter im Nordosten des Gebäudes geplant. Im erdgeschossigen Anbau soll ein Wohnraum mit 41,90 m2 Wohnfläche untergebracht werden. 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      19.07.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  19.09.2022

Nächste Gemeinderatssitzung:   15.09.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Unterschriften der Eigentümer zum Bauvorhaben wurden nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Insgesamt ist der Anbau als geringfügig einzustufen. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, da es sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene, nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt und die Erschließung gesichert ist. Es werden für die beiden Wohneinheiten im Gebäude (Wohnhaus + Einliegerwohnung) insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen, der Stellplatznachweis ist damit erbracht. Die gesetzlichen Abstandsflächen gemäß BayBO werden auf dem eigenen Grundstück eingebracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €Einmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Mit VG wird abgeklärt wie die Entwässerung des Regenwassers geregelt werden soll.

Ein Entwässerungsplan für den Neubau muss nachgereicht werden.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

Ein entsprechender Entwässerungsplan für den Neubau wird nachgereicht.

 

Reduzieren

GR Bernhard erscheint und nimmt ab jetzt an der Abstimmung teil.

 

Abstimmungsergebnis: 7:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.