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Sachverhalt:

Als abschließendes Ergebnis der Anfrage 2 vom 04.04.2022 durch MGR Kuhnert bzgl. der  Beschilderung in der Holzgartenstraße und nach erfolgter Besichtigung vor Ort durch die Mitglieder des Gremiums am 25.07.2022 wird seitens der Verwaltung beantragt, die Bereiche gegenüber den als zeitlich beschränkt ausgewiesenen Park- bzw. Seitenstreifen mit einem eigeschränkten Haltverbot (VZ 286) auszuweisen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Tatsächlich werden die werktags auf 3 Stunden befristeten Parkplätze auf dem Parkstreifen, vermutlich wegen der zeitlichen Beschränkung, kaum genutzt.

Dafür wird auf der gegenüberliegenden Fahrbahn oftmals durchgehend und auf langer Strecke geparkt. Dieses Parkverhalten führt bei Begegnungsverkehr dazu, dass Fahrzeuge oftmals keine Möglichkeit zum Einscheren vorfinden.

Ein durchgehendes Haltverbot würde aber eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten zur Folge haben. Insbesondere wegen der Rechts vor Links geregelten Kreuzung Holzgartenstraße / Lechstraße  ist dies zu vermeiden.

Auch sollte beachtet werden, dass die Zufahrt für Lkw-Transporte zum anliegenden Gebrauchtwagenverkaufsplatz, dessen Zufahrt zwischen den beiden Parkstreifen liegt, gewährleistet werden kann. Sollte dieser Autohandel irgendwann nicht mehr vor Ort sein, kann neuerlich ein Beschlussvorschlag zur Aufhebung dieses Haltverbotsbereiches eingebracht werden.

 

Zugleich sollten zur Zielerfüllung die Maßnahmen auch verhältnismäßig und angemessen sein. Daher erscheint es ausreichend, statt einem (absoluten) Haltverbot mit Zeichen 283 ein eingeschränktes Haltverbot mit Zeichen 286 anzuordnen, das zumindest noch die Möglichkeit zum Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen ermöglicht (auch wenn die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten wegen der Örtlichkeiten dort eher wenig ausgeschöpft werden dürften).

Um diese Ziele zu erreichen macht es Sinn, ein eingeschränktes Haltverbot auf der Länge beider Parkstreifen gegenüber diesen auszuweisen, welches auch den Bereich gegenüber dem Zufahrtstor zum Verkaufsplatz beinhaltet.

 

Stets bewusst machen sollte man sich aber, dass Fahrzeugführer, für die eine 3stündige Parkzeit offenbar nicht ausreicht, nicht unbedingt jetzt den Parkstreifen nutzen werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich diese Fahrzeuge in den Nebenstraßen wiederfinden werden.

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu §  45 der StVO zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat keine Vorbehalte zu einem Haltverbot.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: ca. 560 € für Material und ArbeitsleistungEinmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Im Bereich gegenüber der beiden Parkstreifen in der Holzgartenstraße wird gem. Beschilderungsplan ein zeitlich unbegrenztes, eingeschränktes Haltverbot mit Zeichen 286 ausgewiesen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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