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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

An das bestehende Einfamilienhaus im Adalbert-Stifter-Ring 82 a in Mering-St. Afra soll auf der Südseite/Giebelseite im Dachgeschoss ein Balkon eingebaut werden. Der Balkon ist 1,50 Meter tief und 3,00 Meter breit. Die GRZ beträgt 0,14.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      17.08.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  17.10.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 10.10.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier Nachbargrundstücke, die Nachbarunterschriften wurden vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des sich noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“, für dessen Geltungsbereich zur planungsrechtlich Sicherung des Gebietes eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen wurde. Da der Bebauungsplan kurz vor dem Satzungsbeschluss steht und die Festsetzungen bekannt sind, kann das Vorhaben konkret beurteilt werden. Gemäß § 14 BauGB kann von einer Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen stehen. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes, überwiegend öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

Durch die Wohnflächenmehrung von 2,25 m2 entsteht kein Stellplatzmehrbedarf, da es sich um ein EFH handelt. Die Abstandsflächen werden laut Planer eingebracht, bei der Antragsprüfung wurde jedoch festgestellt, dass die Abstandsflächen entgegen der Vorgabe des § 3 Abs. 3 der Satzung des Bebauungsplanes nicht nach den Vorgaben der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering, sondern nach Art. 6 der BayBO berechnet wurden. Dies ist allerdings zu vernachlässigen, da der Balkon auch nach der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering die Abstandsflächen einhält. Formell wird jedoch auch abstandsflächenrelevante Belange verwiesen, da für die Prüfung solcher bauordnungsrechtlicher Belange ausschließlich das Landratsamt Aichach-Friedberg zuständig ist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bahnanlage wird zudem auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt und erteilt darüber hinaus eine Ausnahme von der derzeit noch bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB, da das Vorhaben den Festsetzungen des künftigen einfachen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt.-St. Afra“ entspricht.

 

Auf abstandsflächenrelevante Belange wird verwiesen, da entgegen § 3 Abs. 3 der Bebauungsplansatzung die Abstandsflächen nicht nach der örtlichen Abstandsflächensatzung, sondern nach der BayBO berechnet wurden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bahnanlage wird zudem auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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