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Sachverhalt:

 

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Grundstück Nähe Bahnhofstraße/Abzweig Schützenaustraße soll eine Werbetafel errichtet werden. Die Tafel ist 2,87 Meter hoch und 3,89 Meter breit. Die Tafel wird freistehend auf U-Eisen mit einer Sockelhöhe von 1,60 Meter errichtet. Es ergibt sich dadurch eine Gesamthöhe von 4,47 Meter. Die Tafel wird aus Aluminium errichtet und dient zur Fremdwerbung. Bezüglich weiterer Daten zur Werbetafel wird auf die Anlage verwiesen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      28.07.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  28.09.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 10.10.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt ein Nachbargrundstück. Die Nachbarunterschrift wurde nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Werbetafel ist bauantragspflichtig, da die Ansichtsfläche mehr als 1 m2 beträgt, vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist, dauerhaft angebracht wird und sich nicht in einem Gewerbe-/Sondergebiet befindet (Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO). Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

4:8

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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