Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Auf dem Grundstück Nähe Bahnhofstraße/Abzweig Schützenaustraße soll eine Werbetafel errichtet werden. Die Tafel ist 2,87 Meter hoch und 3,89 Meter breit. Die Tafel wird freistehend auf U-Eisen mit einer Sockelhöhe von 1,60 Meter errichtet. Es ergibt sich dadurch eine Gesamthöhe von 4,47 Meter. Die Tafel wird aus Aluminium errichtet und dient zur Fremdwerbung. Bezüglich weiterer Daten zur Werbetafel wird auf die Anlage verwiesen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 28.07.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 28.09.2022
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 10.10.2022
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt ein Nachbargrundstück. Die Nachbarunterschrift wurde nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Werbetafel ist bauantragspflichtig, da die Ansichtsfläche mehr als 1 m2 beträgt, vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist, dauerhaft angebracht wird und sich nicht in einem Gewerbe-/Sondergebiet befindet (Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO). Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: