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Sachverhalt:

Das Bürgernetz Mering ist organisatorisch der Ambulanten Kranken- und Altenpflege Mering e. V. angegliedert und wird auf Basis einer Geschäftsordnung als selbständig arbeitendes Kuratorium geführt.

 

Der Vorsitzende des Bürgernetzes Mering, ging auf den Ersten Bürgermeister von Mering zu und bat um eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung einer Senioren-Rikscha.

 

Die Rikscha wurde speziell für den Einsatz für Senioren entwickelt und verfügt über zwei Elektromotoren mit einer Reichweite von etwa 85 Kilometer. Aufgeladen wird es in einem Carport an der Meringer Sozialstation. Die Rikscha bietet auf dem Rücksitz zwei Mitfahrerplätze und wird von bislang sechs ehrenamtlichen Fahrern des Bürgernetzes gelenkt.

Umweltfreundlich und klimafreundlich wird das neue Fahrzeug überwiegend in den

Gemeinden Mering und Merching unterwegs sein.

 

Mit diesem Projekt will sich das Bürgernetz dafür einsetzen, dass Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität wieder einmal ihren Wohnort und die geliebten Orte der Vergangenheit in der Gegend aufsuchen können.

 

Die Fahrrad-Rikscha ist rein für vergnügliche Ausfahrten gedacht. Für Besorgungsfahrten, Einkäufe oder Arztbesuche steht nach wie vor der ehrenamtliche Fahrdienst des Bürgernetzes zur Verfügung.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Die Unterstützung einer sozialen Organisation ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde.

Dies darf dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde finanziell dauerhaft in der Lage ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: 5.000,00 €Einmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt 2022 sind keine Mittel eingeplant. Sie wären als überplanmäßige Mittel bei der HHSt.: 1/ 4700-7001 bereitzustellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, dass dem Bürgernetz Mering ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt wird.

 

Der Hauptausschuss beschließt, auf der HHSt.: 1/4700-7001 die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro zu bewilligen.

 

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Abstimmungsergebnis: 13 : 0

 

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