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Sachverhalt:

Der Antrag zur Errichtung des Hauses C mit Tiefgaragenstellplätzen wurde bereits im Freistellungsverfahren eingereicht. Bei der Erarbeitung der Werkplanung wurde festgestellt, dass eine Realisierung des Bauvorhabens wie im Bebauungsplan vorgegeben nicht möglich ist. Da der nunmehr eingereichte Antrag nicht in allen Punkten dem Bebauungsplan entspricht, ist die Behandlung im Genehmigungsverfahren erforderlich.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ sind erforderlich:

1. Traufseitige Wandhöhe 8,90 m > 8,75 m und Breite Zwerchhaus über Aufzug und Treppenhaus 5,32 m > zul. 4,00 m

2. Bauraum für Balkone, gepl. Balkon auf der Nord/Westseite

3. Dachaufbauten nur auf einer Dachseite zul. Süd/Westseite und zus. für den Aufzug und das Treppenhaus auf der Nord/Westseite

4. Höhenbezugspunkt 533,205 > 533,15 (Überschreitung um 5,5 cm)

 

Nach Auskunft des Bauherrn sind die Änderungen aus technischer Sicht erforderlich, um das Vorhaben aus statischer Sicht realisieren zu können.

 

Der Bauherr wird an der Sitzung teilnehmen und die Änderungen vorstellen und auch begründen.

 

Fiktionsfrist

Eingang:      05.09.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  05.11.2022

Nächste Gemeinderatssitzung:   12.09.2022

 

Nachbarbeteiligung

Insgesamt ist 1 baurechtliches Nachbargrundstück vorhanden. Die Unterschrift wurde nicht erbracht. 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“. Die Erteilung der aufgeführten Befreiungen ist erforderlich.

 

Insgesamt sind 15 Stellplätze für die 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück geplant.  Der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Für alle vier Häuser sind 56 Stellplätze erforderlich. Es werden 64 Stellplätze errichtet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Erteilung  folgender Befreiungen wird zugestimmt:

 

1. Traufseitige Wandhöhe 8,90 m > 8,75 m und Breite Zwerchhaus über Aufzug und Treppenhaus 5,32 m > zul. 4,00 m

2. Bauraum für Balkone, gepl. Balkon auf der Nord/Westseite

3. Dachaufbauten nur auf einer Dachseite zul. Süd/Westseite und zus. für den Aufzug und das Treppenhaus auf der Nord/Westseite

4. Höhenbezugspunkt 533,205 > 533,15 (Überschreitung um 5,5 cm)

 

Im Durchführungsvertrag ist ein Zusatz aufzunehmen, dass die geänderten Pläne vom 30.08.2022 als Grundlage für die getroffenen Vereinbarungen gelten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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