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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 16.09.2022:

Zu o. g. Planvorhaben teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich Einwände oder Bedenken bestehen.

 

Wir verweisen auf das Schreiben vom 25.02.2022

(Hinweis auf Rücksichtnahme für agrarstrukturelle Belange bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG

Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

Empfehlung einer Prüfung alternativer Ausgleichsmaßnahmen (Entsiegelung, Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, Wiedervernetzung von Lebensräumen) um den Verlust von (potentiellen) landwirtschaftlichen Flächen möglichst zu vermeiden.

Hinweis auf produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (mit institutioneller Sicherung))

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Im Schreiben vom 25.02.2022 teilte der BBV der Gemeinde mit, dass aus landwirt-schaftlicher Sicht grundsätzlich keine Einwände oder Bedenken bestehen. Im Folgenden wurde darauf hingewiesen, das landwirtschaftliche Immissionen zu dulden sind, was als Hinweis aufgenommen wurde.

 

Außerdem wurde auch damals auf die Prüfung alternativer Ausgleichsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen hingewiesen.

Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren sind alle Kompensationsmaßnahmen aus-geschöpft. Der Vorhabenträger besitzt die Flächen, die nun dem Ausgleich dienen sollen, weshalb der Ausgleich nun hier umgesetzt wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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