Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller möchte in der Nähe des Langwiedhofes im Außenbereich eine landwirtschaftliche Lagerhalle für Erntegüter und landwirtschaftliche Anbaugeräte errichten. Die Halle ist mit den Maßen 25,00 Meter x 49,00 Meter geplant. In der Halle sind 1024,50 m2 Nutzfläche als Heu- und Strohlager, sowie für landwirtschaftliche Anbaugeräte vorgesehen. 168,25 m2 Fläche sind für Schüttgut vorgesehen. Die Halle erhält ein mit 15° flach geneigtes Satteldach, bei einer Wandhöhe von 6,50 Meter ergibt sich daraus eine Firsthöhe von 9,85 Meter.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 30.09.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 30.11.2022
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 05.12.2022
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke, eines davon ist ebenfalls im Besitz des Bauherren. Da keine Nachbarunterschrift vom anderen Nachbargrundstück vorliegt, sind die Nachbarunterschriften nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Halle befindet sich im Außenbereich vollständig außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“. Das Vorhaben ist baurechtlich also nach § 35 BauGB zu beurteilen. Landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich sind gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Da alle Voraussetzungen vorliegen, ist das beantragte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig.
Die Abstandsflächen können nach Berechnung des Planers vollständig auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: