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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 28.09.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

-/-

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

-/-

 

c) sonstige Bauvorhaben:

 

 

1. Tektur - Neubau Fitnesscenter und Unterrichtsräume mit erdgeschossiger Garage, Lechstraße 6 *

 

* das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - 3. Änderung. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist aber nicht möglich, da es sich um einen Sonderbau handelt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist für einen solchen Fall nicht vorgesehen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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