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Sachverhalt:

Durch die Verwaltungsgemeinschaft Mering wurde die Fortschreibung der Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserversorung erstellt.

Die Kalkulation der Gemeinde umfasst einen vierjährigen Kalkulationszeitraum. Während die letzte Kalkulation die Jahre 2017 bis 2020 umfasste, betrachtet die aktuell vorliegende Kalkulation nun den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024.

 

Was ist die Rechtsgrundlage für die Kalkulation?

Rechtsgrundlage für die Kalkulation ist das Kommunalabgabengesetz (KAG). Für die Kalkulation der Beiträge ist hier Art. 5 Abs. 1 KAG die einschlägige Norm. Die Regelung zur Kalkulation der Gebühren ist in Art. 8 KAG enthalten. Darin ist u.a. auch festgelegt, daß die Gebühren nach betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten zu kalkulieren sind und darüber hinaus der Kalkulation ein maximal 4jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt werden soll.

 

Wie werden Beiträge und Gebühren berechnet ?

Dies ist ein relativ komplexer Berechnungsvorgang. Stark vereinfacht gesagt, erfolgt die Berechnung aber wie folgt:

Die Beiträge werden dadurch berechnet, daß die gesamten Anschaffungskosten der Wasserversorgungsanlage durch die vorhandenen Grundstücks- und Geschoßflächen im Gemeindegebiet geteilt werden.

Bei der Berechnung der Gebühren ermittelt man zunächst die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsungen) aus den gesamten Anschaffungskosten. Zu diesen werden dann die voraussichtlichen Betriebs- und Unterhaltskosten addiert (z. B. die Personalkosten, die Unterhaltskosten oder die notwendigen Energiekosten). Das Ergebnis teilt man dann durch die voraussichtliche Entnahmemenge in cbm und erhält so die kostendeckende Gebühr pro m³.

Das Ganze wird nicht für ein Jahr berechnet, sondern der Gebührenberechnung ist lt. Art. 8 Abs. 6 KAG ein mehrjähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der höchstens 4 Jahre umfassen soll.

Bei der Gebührenkalkulation muß man auch eine Rückrechnung über den zurückliegenden Zeitraum erstellen. Wenn sich daraus Kostenüberdeckungen ergeben, müssen diese im aktuellen Zeitraum ausgeglichen werden mit der Folge, daß die Gebühr sinkt. Kostenunterdeckungen, also Verluste aus dem vorherigen Zeitraum, sollen dagegen im aktuellen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Dies führt dann zu einem Gebührenanstieg.

 

 

Ergebnisse der vorliegenden Kalkulation

Die Kalkulation des Beitrages und der Gebühr sind dieser Beschlußvorlage als Anlage beigefügt, ebenso wie die das Ergebnis der Kalkulation (Beitrags- und Gebührenhöhe).

Auf die beigefügte Anlage wird an dieser Stelle verwiesen.

Die komplette umfangreiche Kalkulation kann jederzeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering eingesehen werden.

 

Da die Kalkulation die Grundlage für die Festsetzung der Beiträge und Gebühren und damit für die notwendige Satzung ist, sollte diese zwingend vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und gebilligt werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Beitrags- und Gebührenberechnung der Wasserversorgung für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 zur Kenntnis und billigt diese.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:00

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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