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Sachverhalt:

 

Folgende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO wurden bei der Verwaltung eingereicht und seit dem 01.09.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Birkenstraße 17, Schmiechen (Bebauungsplan Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ - 5. Änderung)

 

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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