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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

An einem bestehenden Mehrfamilienhaus im Donauschwabenring 34 sollen auf der Südseite zwei Balkone (1x EG, 1x OG) angebaut werden. Die Balkone haben jeweils eine begehbare Grundfläche von 7,90 m2 (1,7 Meter Tiefe x 4,9 Meter Breite).

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      23.11.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  23.01.2023

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 16.01.2023

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Die privaten Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht. Zwei Grundstücke davon befinden sich im Eigentum des Marktes Mering. Der Markt Mering ist von der Baumaßnahme in seinen Belangen nicht berührt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das genehmigungspflichtige Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen, einfachen Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“. Das Bauvorhaben entspricht den Vorschriften des Bebauungsplanes. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 1 BayBO allerdings nur im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB oder im Bereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 2 BauGB, nicht jedoch im Bereich eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB möglich. Vorhaben im Bereich eines einfachen Bebauungsplanes beurteilen sich im Übrigen nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich also nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen, was hier unstrittig der Fall ist.

 

Durch die geringfügigen Wohnflächenmehrungen (3,95 m2 = 50 % Anrechnung) ergibt sich kein Stellplatzmehrbedarf nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering, da beide Wohnungen auch mit Balkonen jeweils unter 50 m2 Wohnfläche aufweisen.

 

Die Abstandsflächen können vollumfänglich auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Aus dem Bebauungsplan geht hervor, dass sich das Mehrfamilienhaus im Bereich der Baubeschränkungszone (20-40 Meter Abstand, nicht Bauverbotszone!) zur Bundesstraße 2 befindet. Es wird daher auf immissionsschutzrechtlich relevante Belange verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ entspricht und sich darüber hinaus nach § 34 BauGB einfügt.

 

Da sich das Vorhaben im Bereich der Baubeschränkungszone zur Bundesstraße B2 befindet, wird auf immissionsschutzrechtlich relevante Belange verwiesen.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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