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Sachverhalt:

Es ist geplant auf dem Grundstück Flur Nr. 15/14 ein 8-Familienhaus zu errichten. Die Voranfrage an die Gemeinde wurde von der Bauverwaltung geprüft. Hierfür gibt es folgende Stellungnahme:

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Neben der ja bereits im Plan eingezeichneten Überschreitung der Baugrenze beim Hauptgebäude befinden sich auch die geplanten Garagenanlagen zum Großteil außerhalb der überbaubaren Flächen für Garagen, hierfür wäre ebenfalls eine Befreiung notwendig. In welchem Umfang die Baugrenze überschritten wird kann ohne maßstabsgetreuen Plan nicht gesagt werden. Die Gesamtzahl der Stellplätze für die 3 Wohnhäuser sollten den Vorgaben der Nr. 5 a) des BPlanes entsprechen.

 

Des Weiteren schreibt der BPlan unter Nr. 2 c) für die Parzelle "D" eine maximale Hausbreite von 10,00 Metern vor. Da diese mit 12,50 Meter überschritten wird, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung notwendig.

 

Ebenfalls legt der BPlan noch unter Nr. 6 b) eine maximale Anzahl von 6 Wohneinheiten für die Parzelle "D" fest. Mit 8 Wohneinheiten müsste auch hier eine Befreiung erteilt werden. Die restlichen Festsetzungen sind anhand des Planes noch nicht prüfbar.

 

Nach Einschätzung des Bauamts der VG Mering ist zumindest die Baugrenzenüberschreitung beim Hauptgebäude und bei der Anzahl der Wohneinheiten wohl ohne Bebauungsplanänderung nicht machbar, da die Abweichungen die Grundzüge der Planung betreffen.

Dem Bauherrn wird empfohlen den Standpunkt des Landratsamtes abzuklären, möglichst über einen Antrag auf Vorbescheid, der dann aber auch an das Landratsamt weitergeleitet wird. Die Entscheidung liegt aber beim Bauherrn.

Falls festgestellt wird, dass eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist, ist vom Gemeinderat zu entscheiden ob eine entsprechende Änderung auch gewünscht und mitgetragen wird. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage an die Gemeinde zur Errichtung eines 8-Familienhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 15/14 der Gemarkung Unterbergen und stimmt dem Bauvorhaben grundsätzlich zu und ist auch bereit falls erforderlich eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes mitzutragen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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