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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17.11.2022 teilte MGR'in Singer-Prochazka mit, dass die Feuerwehrzufahrt beim Mehrfamilienhaus Münchener Straße 37 mit PKW's beparkt wird. Erster Bürgermeister Mayer sicherte eine Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde zu. Da es sich hier um ein Privatgrundstück handelt, gibt es seitens der örtlichen Verkehrsbehörde aber keine Handhabe.

 

Bauordnungsrechtliche Vorgaben/Auflagen sind jedoch einzuhalten. Im damaligen Baugenehmigungsbescheid vom 14.02.2008 geht das Landratsamt nicht explizit auf die Feuerwehrzufahrt ein, dem Bauantrag liegt allerdings ein Übersichtsplan mit Genehmigungsvermerk des Landratsamtes bei, auf dem eine Feuerwehrzufahrt mit einer Breite von 3 Meter dargestellt ist. Hinter dem Gebäude befindet sich die Feuerwehraufstellfläche/Zufahrt mit einer Breite von 3,50 + 2,00 Meter x 15,86 Meter Länge. Demzufolge ist ein Parken im Bereich der Zuwegungen durchaus möglich, sofern die Einhaltung der jeweiligen Zufahrt/Aufstellfläche gewährleistet bleibt. Bei mehreren Überprüfungen vor Ort zu unterschiedlichen Tageszeiten durch die Bauverwaltung konnte kein Verstoß erkannt werden (einsehbar ist allerdings nur der vordere Bereich). Daher wurde auch keine Baukontrolle durch das Landratsamt veranlasst. Sofern aber künftig Verstöße festgestellt werden, kann hier jederzeit noch eine Mitteilung an das Landratsamt veranlasst werden.

MGR'in Singer Prochazka ergänzt in der Sitzung, dass sie bei einer erneuten Besichtigung festgestellt hat, dass die PKW's nicht vollständig in den vorgesehenen, markierten Parkflächen parken. Erster Bürgermeister Mayer sichert zu, dass der Eigentümer auf diesen Umstand mit der Bitte um Beachtung hingewiesen wird.

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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