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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Baierberg 12 soll in ein Zweifamilienhaus umgenutzt werden. Die Wohnfläche der ersten Wohneinheit im Erdgeschoss beträgt 177,87 m2, die Wohnfläche der zweiten Wohneinheit im Obergeschoss 190,37 m2. Die einzige, größere bauliche Maßnahme ist der Abriss des erdgeschossigen Anbaues (ursprünglich Waschküche) und Wiedererrichtung in gleicher Größe (6,99 Meter Breite x 3,95 Meter Tiefe, Nutzung als Büro/Landwirtschaft mit 21,35 m2). Auf dem Dach des Anbaues ist eine Dachterrasse vorgesehen, am Anbau wird eine Außentreppe erstellt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      09.12.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  09.02.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 06.02.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Eines der fünf baurechtlichen Nachbargrundstücke ist ebenfalls in Besitz des Bauherrn. Weitere Nachbarunterschriften wurden nicht vorgelegt, die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Ortsteil Baierberg wird inzwischen vom Landratsamt Aichach-Friedberg als eigenständiger, im Zusammenhang bebauter Ortsteil gesehen, das Vorhaben beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Änderungen in der Kubatur des Hauptgebäudes und in der Nutzungsart ergeben sich nicht. Das Vorhaben fügt sich demzufolge nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

 

Der Anbau kann die Abstandsflächen vollständig auf dem eigenen Grundstück einbringen.

 

Für das Zweifamilienhaus sind gemäß Stellplatzsatzung des Marktes Mering insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen. Alle notwendigen Stellplätze sind im Eingabeplan auf dem weitläufigen Grundstück dargestellt, der Stellplatznachweis ist damit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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