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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Aus dem ursprünglichen Grundstück Kissinger Straße 13 wurde eine Teilfläche nördlich des Bestandsgebäudes herausgemessen. Auf dem neu gebildeten Flurstück soll nun ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden. Das zweigeschossige Wohnhaus (1+D) ist mit einer Grundfläche von 8,49 Meter x 13,74 Meter geplant. Das Gebäude soll mit einem Satteldach mit 30° Dachneigung errichtet werden, die Firsthöhe beträgt 7,462 Meter (Wandhöhe 5,011 Meter).

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 06.02.2023

 

* Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lagen noch nicht alle notwendigen Bauantragsformulare vor, der Bauantrag galt daher als noch nicht eingegangen. Anhand der vorliegenden Unterlagen ist das Bauvorhaben aber bereits beurteilbar.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Das südlich angrenzende Grundstück Kissinger Straße 13 und das westlich angrenzende Außenbereichsgrundstück ist jeweils ebenfalls im Besitz der Familie, die Unterschriften liegen vor. Da die Eigentümerin des nördlich angrenzenden Grundstückes jedoch nicht unterschrieben hat, gelten die Nachbarunterschriften als nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Das Einfamilienhaus mit den o.gen. Abmaßungen fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die z.T. dichter bebaute, nähere Umgebung ein. Kein Kriterium des Einfügens stellt dabei die Grundflächenzahl (0,27) dar, welche an dieser Stelle rein informativ erwähnt wird.

 

Die Abstandsflächen sind gemäß beigefügten Abstandsflächenplan gemäß den Vorgaben der BayBO und der Abstandsflächentiefensatzung des Marktes Mering nachgewiesen.

 

Für das Vorhaben sind insgesamt zwei Stellplätze nachzuweisen. Bei der zu errichtenden Garage handelt es sich um eine Doppelgarage, in der zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Auch das Bestandsgebäude verfügt über eine Doppelgarage auf eigenem Grund, so dass auch hierfür der Stellplatznachweis noch erbracht ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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