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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 11.10.2021 wurde das Bauvorhaben zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Am Spielberg 7 in Meringerzell behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Bau- und Planungsausschuss einstimmig nicht erteilt.

 

Auf Wunsch der Bauherrin wurden die Bauanträge zur Entscheidung an das Landratsamt weitergeleitet. Die Fachabteilung forderte aufgrund des nördlich angrenzenden, landwirtschaftlichen Betriebes die Vorlage eines Geruchsgutachtens. Dieses wurde vorgelegt und durch die Fachabteilung geprüft. Die Fachabteilung kam nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass aus immissionsrechtlicher Sicht das nördliche Doppelhaus nicht genehmigungsfähig ist. Das südliche Doppelhaus jedoch schon, da hier ein ausreichend größer Abstand zum landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb besteht. Die beiden Bauanträge für das nördliche Doppelhaus wurden von der Bauherrin daraufhin zurückgenommen, hierzu sind am 12.12.2022 Rücknahmebescheide ergangen. Da es aus Sicht des Landratsamtes auch keine baurechtlichen Gründe für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens gibt, wird der Markt Mering nun angehört, da das Landratsamt beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      05.01.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: keine Fiktionsfrist, aber Frist des LRA bis 24.02.2023

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.03.2023

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne, die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Bei dem im November/Dezember 2021 beim Landratsamt eingereichten Pläne ist der Baukörper im Vergleich zu der ursprünglichen Planung, welche dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegen hat (Stand Oktober 2021), unverändert (2+D-Geschosse, 9,91 Meter Firsthöhe, 6,51 Meter Wandhöhe). Es wurden lediglich Anpassungen hinsichtlich der Abstandsflächenberechnung vorgenommen und es wurden die Häuser 1+2 bei allen Plänen herausgestrichen. Das Vorhaben fügt sich somit aus Sicht der Verwaltung nach wie vor nach § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein und ist auch wie bereits erwähnt aus immissionsschutzrechtlicher Sicht genehmigungsfähig. Es wird auf die fachlich-rechtlichen Ausführungen der Verwaltung (siehe Beschlussbuchauszug vom 11.10.2021) und vom Landratsamt im Schreiben vom 16.12.2022 verwiesen.

 

Die nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering erforderlichen, vier Stellplätze sind nachgewiesen (1x Einzelgarage, 1x Doppelgarage, 1x offener Stellplatz). Der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Die erforderlichen Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung wurden mittels eines im Dezember 2022 nachgereichten, neuen Abstandsflächenplan vollständig auf dem eigenen Grundstück bzw. bis zur Straßenmitte nachgewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis: 22:0

 

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