Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 19.01.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen.

Im Folgenden nehmen wir als Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die wir sehr begrüßen, fristgerecht Stellung.

Aus unserer Sicht sollte in diesem sensiblen Bereich keine weitere Bebauung erfolgen.

 

Naturschutz- und Artenschutzfachliche Bewertung:

1. Das Grundstück grenzt unmittelbarer an das FFH-Gebiet „Paar und Ecknach".

2. Es ist Teil des Arten- und Biotopschutzprogramms ABSP. Es gehört zu den bayernweiten Verbundachsen für Gewässer sowie den Verbundachsen für Feuchtgebiete.

3. Es gehört zu „Bayernweite Entwicklungsschwerpunkte bzw. Verbundachsen" mit dem Ziel „Erhalt und Verbesserung der Feuchtbiotope und Verbesserung des Biotopverbunds im Paar- und Ecknachtal".

4. Es liegt im Bereich des ABSP-Objektes 7731 B40 „Feuchtgebiete südlich Mering" das als „lokal bedeutsam" eingestuft ist.

5. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum ABSP-Objekt 7731 B1031 „Schilfröhricht und Sumpfseggenried an der Steinach nordöstlich Merching", welches nach Art. 13d BayNatSchG als Biotop geschützt ist.

6. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum ABSP-Objekt 7731 B1032 „Schilfröhricht an der Steinach nordöstlich Merching", welches nach Art. 13d BayNatSchG als Biotop geschützt ist.

7. Nach unserem Kenntnisstand wurde die letzte Kartierung in der Nachbarschaft des Grundstückes im Jahre 2008 im Rahmen einer Biotopkartierung durchgeführt (Biotopfläche7731-1078-002, „Schilfröhrichte mit Großseggenried im Mündungsbereich von Paar und Steinach").

 

Da das Grundstück im unmittelbarem Umgriff bedeutsamer bayerischer und regionaler Lebensräume steht und bisher dort keine aktuelle Kartierung vorliegt, ist davon auszugehen, dass ein Eingriff auch Auswirkungen auf die regionalen und landesweiten Naturschutzziele haben kann und dort ebenfalls geschützte Arten, Populationen und Lebensräume vorkommen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz können unserer Meinung nach aktuell nicht ausgeschlossen werden. Es wird im Entwurf der Einbeziehungssatzung ausgeführt, dass der Ausnahmetatbestand gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz nicht erforderlich ist, da eine Beeinträchtigung von Populationen nicht zu erwarten ist. Wir halten dies zwar auch für unwahrscheinlich, können dies aber auf Basis der aktuellen Datenlage nicht ausschließen, solange keine Prüfung vor Ort durchgeführt wurde.

Auch dürfte sich ein Eingriff auf die Verbundachsen für Gewässer und Feuchtgebiete auswirken und die Marktgemeinde sollte sich gut überlegen, ob sie die immer weitergehende Versiegelung dieser Achse entlang Paar, Steinbach und Finsterbach, auch den zukünftigen Generationen gegenüber, noch verantworten kann.

Aus diesen Gründen kann das Vorhaben nicht nach § 13 BauGB in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Wir schlagen vor im Frühjahr und Sommer 2023 eine Umweltprüfung durchzuführen und ggf. die Zulässigkeit der Bebauung sowie evtl. Ausgleichsmaßnahmen neu zu bewerten.

 

Bewertung Hochwasserschutz:

Das Grundstück befindet sich laut BayernAtlas in einem durch Hochwasser gefährdeten Bereich (HQextrem). Diese Einstufung bedeutet zwar, dass ein derartiges Hochwasserereignis nur selten auftritt, dennoch muss man davon ausgehen, dass aufgrund des Klimawandels derartige Ereignisse häufiger als bisher eintreten werden. Eine weitere Versiegelung am Rand des Finsterbaches durch das Grundstück verschärft diese Gefahr für alle flussabwärts liegenden Grundstücke. Unserer Meinung nach sollte keine weitere Bebauung in derartigen Bereichen erfolgen. Auch hier sollte sich die Marktgemeinde gut überlegen, ob die Fortsetzung einer weiteren Versiegelung entlang Paar, Steinbach und Finsterbach fortgesetzt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Naturschutz- und Artenschutzfachliche Bewertung:

Die in der Stellungahme genannten Schutzgebiete werden von der Planung nicht unmittelbar tangiert. Insbesondere die genannten, amtlich kartierten Biotopflächen liegen verhältnismäßig weit entfernt vom Satzungsgebiet. Durch die Festlegung der Ausgleichsfläche im Süden des Grundstücks Fl. Nr. 1768, Gemarkung Mering, erfolgt mit der Planung vielmehr eine naturschutzfachliche Aufwertung in wirklich unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet „Paar und Ecknach" und zu den amtlich kartierten Biotopen.

 

Zudem ist anzumerken, dass die Planung bereits im Vorfeld intensiv mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde. An einem gemeinsamen Ortstermin wurden die Belange des Naturschutzes und der erforderlichen Eingriffskompensation erörtert und festgelegt. Dementsprechend wurden von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde zur vorliegenden Einbeziehungssatzung im Zuge der Behördenbeteiligung weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.       

 

Auch von Seiten der Höheren Landesplanungsbehörde, welche auch zu überörtlichen naturschutzfachlichen Belangen Stellung bezieht, wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

Aus den genannten Gründen hält die Marktgemeinde auch weiterhin an der Aufstellung der vorliegenden Einbeziehungssatzung fest, zumal das überplante Grundstück im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Mering bereits als Wohnbaufläche (W) dargestellt ist.

 

 

Bewertung Hochwasserschutz:

Durch die getroffene Festlegung zur Höhenlage des Erdgeschossfertigfußbodens kann der teilweisen Lage des Satzungsgebietes im Risikogebiet des Finsterbaches (HQextrem) angemessen Rechnung getragen werden („hochwasserangepasstes Bauen"). Dieser Sachverhalt ist bereits in Ziffer 3.3 der Begründung zur vorliegenden Einbeziehungssatzung dargelegt. Auch von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes wurden diesbezüglich keine Bedenken vorgebracht. Zudem ist im Textteil diesbezüglich bereits ein textlicher Hinweis enthalten („Wasserangepasstes Bauen"), der im Zuge der nachfolgenden Objektplanung entsprechend berücksichtigt wird. Aus den genannten Gründen sind aus Sicht der Marktgemeinde daher keine weiteren Anpassungen oder Ergänzungen der Satzungsunterlagen erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Hinweise des Bund Naturschutz im Rahmen der nachfolgenden Objektplanung entsprechend zu berücksichtigen, jedoch weiterhin an der Aufstellung der vorliegenden Einbeziehungssatzung festzuhalten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 18:4

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.