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Sachverhalt:

Inhalt

Hintergrund…………………………………………………………………………………………………….………………………….. 1

Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaft ………………………………………………………………………….….… 2

Rechtlicher Rahmen zur Auflösung und Neugründung einer Verwaltungsgemeinschaft ……………… 3

Leistungssteigerung der Verwaltung in Merching ……………………………………………………………………….. 3 a

Die räumliche Nähe - Synergieeffekte heben ……………………………………………………………………………… 3 b

Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Gemeinde, Akzeptanz …………………………………… 3 c

Leistungsfähigkeit des Marktes Mering ………………………………………………………………………….……………. 4 Landesentwicklungsplan Bayern ……………………………………………………………………………………….…………. 5

Zusammenfassung …………………………………………………………………………………………………………….…………. 6

Beschlussvorschlag …………………………………………………………………………………………………………….………… 7

     

1. Hintergrund

Die Verwaltungsgemeinschaft Mering liegt im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg. Bei der Gründung 1978 gehörten der Verwaltungsgemeinschaft fünf Gemeinden an: Mering, Merching, Ried, Schmiechen und Steindorf. Die Gemeinde Merching trat bereits 1980 und die Gemeinde Ried 1994 aus der Verwaltungsgemeinschaft aus und sind seither selbständig.

und wird von folgenden Gemeinden derzeit gebildet (derzeitiger Einwohnerstand):

- Mering, Markt, 15.050 Einwohner,

- Schmiechen und Unterbergen, 1350 Einwohner,

- Steindorf, 991 Einwohner,

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist Mering. Im Zuge der Gebietsreform in Bayern wurde am 1. Mai 1978 die Gemeinde Unterbergen eingemeindet. Seither liegt die Gemarkung Unterbergen innerhalb der Gemeinde Schmiechen.

 

Seit dem Austritt der Gemeinde Merching ist das Gemeindegebiet Schmiechen/Unterbergen von der Gemeindegebiet Mering abgetrennt. Nun wird eine zeitgemäße und längst überfällige Anpassung der Verwaltung an die direkten Nachbarn angegangen:

Nach Art. 1 Abs. 1 VGemO kann eine Verwaltungsgemeinschaft grundsätzlich nur aus benachbarten Gemeinden gebildet werden. An dieser Voraussetzung fehlt es hier. Nur durch die Bildung einer neuen VG mit der Gemeinde Merching kann diese gesetzliche Grundvoraussetzung wieder hergestellt werden.

2. Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaft

Neben den völlig unterschiedlichen Gemeindegrößen gibt es zwischen den Gemeinden Schmiechen und Steindorf keinen räumlichen Zusammenhang mit dem Gemeindegebiet Mering. Der Anteil der Bevölkerung der Mitgliedsgemeinden Schmiechen und Steindorf an der Einwohnerzahl der VG-Mering beträgt 13,45%. Daher stehen diesen Mitgliedsgemeinden nur 13,45% der Verwaltungsleistung zur Verfügung. Dieser Anteil reicht seit Jahren nicht mehr aus, um neben den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (Haushaltsplanung, Bauleitplanung, Rechnungsbearbeitung, Jahresberichte usw.) zu erfüllen.

Bereits seit längerer Zeit wird im Gemeinderat darüber diskutiert, ob ein Austritt aus der VG Mering und die Neugründung einer neuen Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Merching, Schmiechen und Steindorf aufgrund des räumlichen Zusammenhangs und der besser ausgeglichenen Größenverhältnisse für die kleinen Gemeinden verwaltungstechnische Vorteile bringen könnte. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft soll  Merching werden.

Der Gemeinderat Merching befürwortet die Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Merching, Schmiechen und Steindorf.      

Langjährige gute Zusammenarbeit

Bei der angedachten Neugründung betritt die Gemeinde Schmiechen kein Neuland. Bereits seit Gründung des Schulverbandes Merching mit den Mitgliedsgemeinden Merching, Schmiechen und Steindorf im Jahr 1972 wird eine zielorientierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit gepflegt.

Auch im Bereich der Wasserversorgung besteht bereits eine Zusammenarbeit mit der bestehenden Notverbundleitung zwischen den beiden Gemeinden.

3.  Rechtlicher Rahmen zur Auflösung und Neugründung einer Verwaltungsgemeinschaft

Nach Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO):

Aus Gründen des öffentlichen Wohls kann

1. eine Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst werden,

2. eine Mitgliedsgemeinde aus einer Verwaltungsgemeinschaft entlassen werden.

 

Die Voraussetzungen liegen hier vor, da es nicht nur um die Auflösung der VG Mering  sondern gleichzeitig um die Neubildung einer VG Merching geht. Die Zahl der Verwaltungsgemeinschaften bleibt dadurch unberührt

Bei der Beurteilung, ob Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, werden landeseinheitlich dieselben Kriterien zugrunde gelegt, die bei der Gemeindegebietsreform und den nachfolgenden Änderungsgesetzen maßgebend waren. Wird durch die Entlassung einer Mitgliedsgemeinde aus der Verwaltungsgemeinschaft die Erfüllung kommunaler Aufgaben erleichtert, vereinfacht, wirtschaftlicher oder im Wirkungsgrad gesteigert, können Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

Bei den Gründen des öffentlichen Wohls müssen sowohl die Interessen und Belange des Einzelfalls als auch die bestehenden übergeordneten Interessen und Belange der Allgemeinheit berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Zu berücksichtigende Belange sind z. B. Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft, Verflechtungsräume bzw. besondere regionale Bedeutung, bauliche und strukturelle Verhältnisse, örtliche Verbundenheit, historische Gegebenheiten.

Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass wegen der völlig verschiedenartigen örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall ein allgemein gültiger Maßstab für die Gründe des öffentlichen Wohls nicht gefunden werden kann. Daher sind nur einige zu berücksichtigende Belange des öffentlichen Wohls beispielhaft aufgezählt:

3 a. Leistungssteigerung der Verwaltung in Merching

 

Mit der Gründung der neuen VG Merching würde die Einwohnerzahl der Gesamt-VG Merching gegenüber der Gemeinde Merching um 75% auf 5.528 steigen. Damit könnte  zusätzliches Personal im Verwaltungsgemeinschaftssitz Merching eingestellt werden. Damit wird eine Verbesserung der derzeitigen Personalstruktur erreicht, Vertretungen wegen Krankheit oder Urlaub erleichtert.

Aufgrund der ausgeglichenen Größenstruktur der Mitgliedsgemeinden, der Anteil der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden Schmiechen und Steindorf wäre mit 42% fast die Hälfte der Gesamt-VG-Bevölkerung und dem örtlichen Bezug gewinnen die Belange der Gemeinde Schmiechen mehr an Gewicht und  eine effektivere verwaltungstechnische Unterstützung für die Gemeinde Schmiechen ist gewährleistet.

Die Gemeinden Schmiechen und Steindorf stellen einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Um die vielfältigen Aufgaben auch der doch relativ kleinen Gemeinden erfüllen zu können, ist es dringend erforderlich eine leistungsfähige Verwaltung mit örtlichen Bezug an der Hand zu haben. Aufgrund der derzeitigen Größenverhältnisse und der räumlichen Trennung in der VG Mering ist dies seit vielen Jahren nicht gegeben.

Mit der Gründung einer neuen VG Merching ist aufgrund der besser verteilten Größenordnung, dem räumlichen Bezug und auch der bestehenden langjährigen Zusammenarbeit im Schulverband eine bessere Betreuung in den Verwaltungsaufgaben zu erwarten.

3 b. Die räumliche Nähe - Synergieeffekte heben

Bauhofausstattung gemeinsam nutzen

Die räumliche Nähe und das partnerschaftliche Verhältnis mit der Gemeinde Merching lässt auch eine unbürokratische Nutzung der gemeindlichen Ressourcen zu. Beispielsweise bietet sich eine Kooperation der Bauhöfe an, durch die gemeinsame Verwaltung wird eine interne Verrechnung vereinfacht. Durch die unmittelbare Nachbarschaft, lässt sich ein Maschinen-  und ein Fuhrpark erweitern und aufbauen, der effizient ohne bürokratischen Aufwand gemeinsam genutzt werden kann.

Kooperation in der Wasserversorgung

Die Gemeinden Merching und Schmiechen unterhalten jeweils eine eigene Wasserversorgung und tauschen bei Bedarf Wasser über eine bestehende Verbundleitung aus. Da die Anforderungen an den Unterhalt der Wassersysteme hoch sind, können auch hier Synergieeffekte genutzt und Hilfestellung gegeben werden. Beispielsweise ist die Wasserversorgung durch den Austausch und Vertretung der Wassermeister möglich und durch bestehende Verbundleitung zweckmäßig und sachgerecht. Damit erfüllen die Gemeinden mit ihrer eigenständigen und doch verbundenen Wasserversorgung einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge.

Diese Synergieeffekte treffen ebenso auf die Abwasserbeseitigung zu.

Wertstoffhof in Merching

Seit geraumer Zeit nutzen aufgrund der Schließung der Wertstoffsammelstelle in Schmiechen die Schmiechener und Unterbergener Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Wertstoffe den Wertstoffhof in Merching. Aufgrund der örtlichen Nähe erfolgte die Umstellung völlig problemlos und kann auch noch ausgebaut werden.

3 c. Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Gemeinde und Akzep-

       tanz

 

Bereits seit Gründung des Schulverbandes Merching, mit den Mitgliedsgemeinden Merching, Schmiechen und Steindorf gibt es intensive Kontakte zwischen den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Schmiechen mit denen aus Merching. Ein reger Austausch der katholischen Bürgerinnen und Bürger besteht durch die Pfarreiengemeinschaft mit Merching. Gemeinsame Gottesdienste, Feste und Empfänge prägen eine Zugehörigkeit, die als weiche Faktoren vor Ort merkbar sind.

Auch im Bereich des Vereinslebens gibt es Partnerschaften. Viele Schmiechener Bürgerinnen und Bürger sind in Merchinger Vereinen (Musikverein, Schützen und Burschenverein) Mitglied und auch aktiv tätig. 

4. Leistungsfähigkeit der Gemeinde Mering

Die Auflösung einer Verwaltungsgemeinschaft kann versagt werden, wenn die verbleibende Gemeinde nicht mehr ausreichend leistungsfähig wäre.

Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass die betreffende Gemeinde, die für eine selbstständige Einheitsgemeinde notwendige Leistungsfähigkeit besitzt. Dies ist in der Regel erst der Fall, wenn diese mehr als 2.000 Einwohner hat. Aufgrund der Größe des Marktes Mering  mit 15 000 Einwohnern ist bei einer Selbstständigkeit die  Leistungsfähigkeit unbedingt gegeben.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation in der Gemeinde Mering sogar verbessert.

Ein großer Vorteil für den Markt Mering: die Verwaltungsbeschäftigen sind dann nicht mehr Beschäftigte/Beamte der VG sondern des Marktes Mering. Damit kann der Gemeinderat Mering die Personalentscheidungen treffen und muss nicht alles von der Gemeinschaftsversammlung bestätigen lassen. Auch im übertragenen Wirkungskreis (Einwohnermeldeamt, Amt für öffentliche Ordnung, Wahlamt …) treten deutliche Vereinfachungen auf, weil man sich nur noch mit einer Gemeinde befassen muss.

Bei der Entlassung der Gemeinden Schmiechen und Steindorf könnten sich die derzeit vorhandenen Personalprobleme in Mering entspannen. Mit dem vorhandenen Personal ist der Markt als Einheitsgemeinde gut aufgestellt und besser in der Lage die immer vielfältigeren Aufgaben zu bewältigen und auch das vorhandene Raumproblem im bestehenden Rathaus ist auf absehbare Zeit gelöst.

5. Landesentwicklungsplan Bayern

Der Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) orientiert sich bei der Raumplanung an Mittelzentren, Oberzentren und aufwärts. Mittelzentrum sind in unserem Landkreis die Städte Friedberg und Aichach. Das darunter angesiedelte Grundzentrum oder Unterzentrum (das im LEP nicht näher aufgeführt wird)  dient der Grundversorgung (wie Apotheke, Bibliothek, Post, Friedhof, aber auch Gemeinde- oder Amtsverwaltung) der Einwohner aus dem Umland. Dem LEP ist nicht zu entnehmen, dass es hier auf eine Zentralisierung hinauslaufen soll. Das wäre bei den oben genannten Beispielen sogar kontraproduktiv, wenn die Institutionen der Grundversorgung dezentral aufgelöst und zentralisiert werden würde. Im LEP steht hierzu: Grundzentren sollen ein umfassendes Angebot an zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung für die Einwohner ihres Nahbereichs vorhalten. Insofern ist eine VG mit Merching dem Aufgabebereich von Grundzentren völlig zielkonform.

Eine neue VG mit Merching bietet für die Bürger in Schmiechen und Unterbergen eine attraktivere Zukunftsperspektive, weil in der langfristigen Sicht die Belange der Gemeindebürger durch die räumliche Nähe und durch eine höhere Gewichtung des Bevölkerungsanteils direkter und besser vertreten werden.

 

6. Zusammenfassung

 

Die Belange der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schmiechen können in der Verwaltungsgemeinschaft Mering nicht mehr in erforderlichem Maß erfüllt werden. Aufgrund des massiven Übergewichts der Belange des Marktes Mering verbleiben keine ausreichenden Verwaltungskapazitäten für die kleinen "Anhängsel-Gemeinden".

Die Verwaltung der VG Mering kann größtenteils nur noch die Aufgaben des Markts Mering erfüllen.

Nur durch die Umgliederung der Gemeinden Schmiechen und Steindorf in eine neu zu bildende VG mit der Gemeinde Merching kann wieder eine befriedigende und dem Wohl der Bevölkerung dienende Situation geschaffen werden.

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Beschluss

Wortmeldungen aus dem Gemeinderat;

Gemeinderat Herbert König gibt folgende Erklärung gegen eine Autritt aus der VG Mering zur Niederschrift;

 

Ich habe gegen den Antrag auf Austritt der Gemeinde Schmiechen aus der bestehenden VG Mering und Neubildung einer VG Merching gestimmt,

1. weil ich im Interesse einer zukunftsfähigen selbstständigen Gemeinde Schmieceh den Wechsel aus einer ungleich größeren VG mit der Chance auf wesentlich mehr und zugleich spezialisiertete Verwaltungsdienstleistungen in eine ungleich kleinere VG für einen falschen und für Schmiechen nachteiligen Schritt halte;

 

2. weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Austritt aus der bestehenden VG, nämlich für belegbare Gründe des öffentlichen Wohls, meines Erachtens nicht vorliegen;

 

3. weil mein Verständnis von Bürgernähe bedeutet, dass man über eine so weitreichende Entscheidung zunächst die Bürger umfassend informiert und ihnen vorher auch ausreichend Gelegenheit gibt, sich ggf. dazu zu äußern.

 

 

Gemeinderätin Katharina Velt  gibt zu Protokoll, dass sie aus folgenden Gründen gegen einen Austritt aus der VG Mering stimmt;

 

Da mir keine wirklich belastbaren Entscheidungsgrundlagen vorliegen, die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig ausführlich informiert und gehört wurde umd mein Antrag auf Vertagung der Abstimmung- um beide Punkte nachzuholen- abgelehnt wurde.

 

Frau Velt stellt den Antrag, den Tagesordnungpunkt zurück zu stellen und eine Bürgerbeteiligung durch zu führen. Da dies ein Antrag zur Geschäftsornung ist, stellt der Bürgermeister den Antrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung:    3:10     somit abgelehnt

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag, bezüglich der Beantragung des Austritts der Gemeinde Schmiechen aus der Verwaltungsgemeinschaft Mering und der Gründung einer neuen Verwaltungsgemeinschaft mit Merching und stimmt der Beantragung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merching zu. 

Der Antrag ist über den Dienstweg (Landratsamt AIC-FDB, Regierung von Schwaben) beim Bayer. Innenministerium als "Kommunalministerium" zu stellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt den entsprechenden Antrag zusammen mit der Gemeinde Merching auf den Weg zu bringen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11:2

 

Gegenstimmen von Herbert König und Katharina Velt.

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