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Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, die Parkplätze in der Amberieustraße bzgl. der zeitlichen Nutzung an aktuelle Notwendigkeiten anzupassen.

Aktuell gibt es in diesem Bereich beginnend ab Ende Fröbelstraße/Übergang in die

Amberieustraße in den östlichen Parkbuchten 3 Parkplätze mit eingeschränktem Haltverbot im Zeitraum von 7-8 Uhr sowie 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Daran schließen sich 14 Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung an. Zudem befinden sich auf der Westseite der Fahrbahn 4 Haltverbote, frei für Lehrer.

 

Um das Bringen und Abholen der Schulkinder mittels privater Fahrzeuge sicherer und effizienter zu machen, scheint es zielführend, vermehrte Möglichkeiten zum Halten anbieten zu können, als dies bislang der Fall ist.

 

Beantragt wird daher, die 14 Plätze in den östlichen Parkbuchten analog zu den bereits ersten 3 Parkplätzen im Zeitraum von 7-8 Uhr und 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr als eingeschränkte Haltverbote auszuweisen. In der übrigen Zeit kann hier zeitunabhängig geparkt werden.

 

Ergänzend wird beantragt, die auf der westlichen Fahrbahnseite ausgewiesenen 4 Haltverbotsplätze (frei für Lehrer) in ein eingeschränktes Haltverbot mit den Zeiträumen 7-8 Uhr und 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr umzuwandeln. Bei Belassung des „Frei für Lehrer“-Zeichens wird diese Personengruppe so wenig wie eben vertretbar eingeschränkt, so dass sowohl private Zubringerfahrzeuge kurz dort halten können, zugleich aber Lehrer dies uneingeschränkt dürfen.

 

Ergänzend wird beantragt, das letzte Teilstück (Gerade nach der Kurve) von der Schulstraße in die Amberieustraße zur Einbahnstraße zu ändern. Somit wäre eine Zufahrt von der Schulstraße in die Amberieustraße weiterhin unverändert möglich. Eine Abfahrt von der Amberieustraße in die Schulstraße wäre dann untersagt. 

Da die Einbahnstraße erst unmittelbar hinter dem Schlussknick der Schulstraße beginnt, werden Anlieger der Schulstraße nicht in ihren Möglichkeiten beschnitten.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Von Seiten der Polizeiinspektion Friedberg wurde die Nachfrage, ob im letzten Teilabschnitt der Schulstraße ein Haltverbot sinnvoll wäre, verneint. Dies würde vielmehr die Geschwindigkeit an dieser Stelle erhöhen und zugleich die Aufmerksamkeit verringern. Als sinnvoll erachtet wurde die Einbahnstraße wie oben geschildert. Parkende Autos würden dann immer noch für eine erhöhte Achtsamkeit und angepasste Geschwindigkeit der Fahrzeugführer sorgen. Zugleich würde der problematische Begegnungsverkehr, der als Folge manchmal ein Rückwärtsfahren erfordert, wegfallen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): 520 €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Sämtliche Parkplätze in den östlichen Parkbuchten der Amberieustraße werden im Zeitraum von 7-8 Uhr und 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr als eingeschränkte Haltverbote ausgewiesen.

Die 4 Haltverbotsplätze, die bislang „frei für Lehrer“ ausgewiesen sind, werden für die gleichen Zeiträume ebenfalls als eingeschränkte Haltverbote ausgewiesen. Bestehen bleibt der Hinweis „frei für Lehrer“.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erlassen.

Der Schlussabschnitt der Schulstraße von Einmündung Amberieustraße bis zum Linksknick wird mit einem beidseitigen Haltverbot gekennzeichnet. Ebenso wird am Fußgängerüberweg auf Höhe der Hausnummer 27 der Tratteilstraße ein beidseitiges, absolutes Haltverbot errichtet, welches auf mindestens einer Fahrzeuglänge das Halten, jeweils hinter dem Fußgängerüberweg verbietet.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erlassen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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