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Sachverhalt:

Vorgelegt wird der 2. Entwurf des Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2026, Stand 07.03.2023 zum Download im ALLRIS. Sollte Papierform vor der Hauptausschusssitzung gewünscht sein, wird um Rückmeldung gebeten. Das Papierexemplar wird nach Wunsch in der Sitzung ausgehändigt.

 

Erläuterungen sind dem Entwurf beigefügt.

 

1.

Neben den in der interfraktionellen Arbeitsgruppe besprochenen Änderungen am 1. Haushaltsentwurf von 02.03.2023 gibt es noch weitere Entscheidungen zu treffen bevor ein Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden kann. Dies ist der aktuelle Stand der besprochenen Änderungen aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe, welche am 02.03.2023 zum Investitionsprogramm des 1. Entwurfes vom 23.02.2023 stattgefunden hat. 

 

 Hierbei wurden folgende Punkte behandelt und eine Priorisierung getätigt. 

 

- Freibad

Die Hochbaumaßnahmen im Jahre 2025 und 2026 sind mit insgesamt 1,8 Mio. € veranschlagt. Dies betrifft die kleinste Variante an baulichen Veränderungen des Freibades. Sollten Wünsche seitens des Gemeinderates bestehen, bedarf es hier einer Entscheidung wie weiter verfahren werden soll.

 

- Beleuchtung

Die Straßenbeleuchtung ist mit 330.000 € in diesem Jahr veranschlagt. Laut Herrn Hirner handelt es sich hier um eine Umbaumaßnahme auf LED Technik. Auch hier bedarf es einer Entscheidung des Marktgemeinderates.

 

- Kindergarten - Haus der Kleinen Farbkleckse

Der Erweiterungsbau wurde ursprünglich in den Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 1 Mio. € im Bereich des Hochbaus angedacht. Bedingt durch die anderen Baumaßnahmen im Kindergartenbereich, wurde dieses Projekt auf die Folgejahre im Investitionsprogramm verschoben. Einer Entscheidung des Gremiums, wann diese Maßnahme zum Tragen kommt, sollte noch getroffen werden.

 

- Wendelsteinstraße - Tiefbaumaßnahmen

Laut Marktbaumeister ist die Wendelsteinstraße mit belastetem Material im Boden behaftet und muss kostenintensiv entsorgt werden. Daher sind die Ansätze für diese Maßnahme momentan aus dem Finanzierungszeitplan des Haushaltes 2023 herausgenommen worden. Auch in diesem Fall bedarf es einer Entscheidung des Gremiums.

 

Die oben genannten Punkte stehen im heutigen Hauptausschuss zur Beratung.

Da es sich um eine politische Entscheidung handelt, sollte das Ratsgremium über die haushaltstechnische Prioritäten Beschluss fassen.

 

Alternativ wurde in der interfraktionellen Besprechung, der 30.03.2023 als weiterer Beratungstermin zur Haushaltsaufstellung vereinbart. Sollte dieser Termin erforderlich sein, erfolgt die Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 Ende April beziehungsweise Anfang Mai 2023.

 

Sollte in der heutigen Sitzung ein Empfehlungsbeschluss erfolgen, kann der Haushalt in einer Sondersitzung am 30.03.2023 verabschiedet werden.

 

2. Die UWG Fraktion stellte am 07.02.2022 den Antrag auf Senkung der Grundsteuer von 600 um 200 auf 400 Punkte. Zur damaligen Haushaltsberatung wurde dieser Antrag nicht umgesetzt. Am 23.02.2023 stelle die UWG erneut den Antrag auf Senkung der Grundsteuer B.  Zu dem Antrag vom 07.02.2022 wurde bereits eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt und in der Beschlussvorlage zum Hauptausschuss vom 02.03.2022 behandelt. Dabei wurde hingewiesen, dass bei Nichterreichen der Mindestzuführung Steuersenkungen kritisch zu beurteilen sind und dies Einfluss auf die Genehmigung des Haushaltes hat. Im Haushaltsplan 2023 ist die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt nicht gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.) Der Hauptausschuss beschließt die Haushaltsberatung in den Fraktionen und anschließend im Hauptausschuss am 30.03.2023 fortzusetzen und empfiehlt dem MGR eine Beschlussfassung des Haushaltes Ende April bzw. Anfang Mai im MGR herbeizuführen.

 

2.) Geschäftsordnungsantrag von MGR Resch auf namentliche Abstimmung über den Grundsteuer-Hebesatz.

 

3.) Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR den Hebesatz für die Grundsteuer bei 600 Punkten zu belassen.

 

4.) Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR den Hebesatz für die Grundsteuer von 600 auf 500 Punkte zu senken.

 

5.) Antrag von MGR Bachmeir auf Prüfung einer Erhöhung der Gewerbesteuer von 360 auf 400 Punkten im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024.

 

6.) Antrag MGRin Raab um Ergänzung von 50 TEUR für die Sanierung von Spielplätzen in 2025

 

7.) Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR, die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2026 - unter Berücksichtigung der in den Haushaltsberatungen vorgenommenen Änderungen - mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen.

 

Im Entwurf vom 07.03.2023 sind noch folgende Änderungen einzupflegen:

- Anpassungen gem. der vorliegenden Tischvorlage der Kämmerei

- im Jahr 2025 Aufnahme von 50 TEUR für die Sanierung von Spielplätzen (HH-Stelle 4605-5200)

- Grundsteuerhebesatz gem. Empfehlungsbeschluss von 500 Punkten

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

1.) 6 : 7

2.) 11 : 2

3.) 5 : 8

 JA - Stimmen: BGM Mayer

   MGRin Bader-Schlickenrieder

   MGRin von Thienen

   MGR Fleig

   MGR Resch

4.) 12 : 1

 NEIN - Stimmen: MGR Metz

5.) 9 : 4

6.) 13 : 0

7.) 13 : 0

 

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