Reduzieren

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Übergabe der Räume an die Landjugend sollten die im weiteren genannten Arbeiten durchgeführt werden, zumal hier ein Nachholbedarf besteht.

 

Renovierungsarbeiten am Vereinsheim Hofhegnenberg, nach Vorschlag von GR Bernhard, bzw. Ergänzung durch 1. Bürgermeister.

 

1. Malerarbeiten im Gastraum und Küche  --> Angebot über Farbe und

Kleinmaterial kommt von Fa. Dentinger  --> Arbeitsausführung durch

Landjugend Hofhegnenberg

 

2. Reparatur des Linolium Bodens und Estrich im Bereich der hinteren

Küchentür ca. 1,5 m²  --> Angebotseinholung von Fa. Weigl aus Moorenweis

(haben hier leider keinen Fachmann in unseren Reihen) für die Reinigung des

Linobelages kann bei der Firma REAL (Ried) angefragt werden.

 

3. Reparatur und Tauschen der Beleuchtung im Gastraum und der Küche

-->  Angebot über Material kommt von Fa. Thomas Lichtenstern -->

Arbeitsausführung durch Landjugend Hofhegnenberg

 

4. Ertüchtigung / Ersatz der Küchenzeile (vorgehensweise)

Hierzu ist Kontakt mit der Schreinerei Huber in Steinbach Kontakt aufzunehmen.

Es ist ein Angebot dazu in vergleichbarer Ausführung wie für das Feuerwehrhaus in Steindorf einzuholen.

 

5. Undichtigkeiten des Daches im EG und im DG ( Schützenverein ) müssen behoben werden.

 

6. Der durch vadalismus beschädgigte Eingangsbereich des des Schützenheimes

Ist in Standzusetzen .

 

7. Die Verglasung des Wintergartenbereiches ist ebenfall zu überprüfen ( Dichtungen )

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Massnahmen sind zur Erhaltung und weiteren Nutzung der Räumlichkeiten unbedingt notwendig.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung im Haushalt 2023 einzuplanen.

Alt

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschliesst die vor gesehenen Massnahmen durchzuführen, die Vergabe  kann im Rahmen der Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeister ohne weitere Beschlussfassung des Gemeinderates erfolgen, bzw. nach vorliegen der Angebote. (Siehe Ergänzungen im Sachverhalt )

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  8:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.