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Sachverhalt:

Die Vorbereitungen der SW Projekt GmbH zur Bebauung des Grundstücks Hanserbauer laufen auf vollen Touren. Um den erforderlichen Verbau zur Herstellung der Baugruben zu erstellen, ist es aus statischer Sicht erforderlich den Verbau rückzuverankern. Diese Anker müssen zum Teil auf Straßengrund erfolgen. Diese sind in einer solchen Tiefe, wodurch die verlegten Sparten nicht beeinträchtigt sind.  Nach Abbau des Verbaus verbleiben die Rückverankerungen an Ort und Stelle.

Von Seiten der Gemeinde ist die Zustimmung erforderlich um die Verbauarbeiten tätigen zu können.

Von Seiten der Gemeinde wird der Bauherr von den verlegten Sparten neben Kanal und Wasser informiert.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der statisch erforderlichen Verankerung des erforderlichen Baugrubenverbaus im Bereich der Ringstraße und stimmt der Durchführung der Arbeiten und dem Verbleib der Verankerung nach Abschluss der Maßnahme zu.

 

Zusatz:   Für entstehende Schäden an Kanal-, Wasser- und Glasfaserleitunge hat der Grundstückseigentümer zu aufzukommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Bauherrn von den neben Kanal und Wasser verlegten Sparten zu informieren. 

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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