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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 30.09.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum o.g. Verfahren.

 

Ein arbeitsplatznahes Betreuungsangebot kann dazu beitragen Verkehr zur vermeiden und die Attraktivität des Standortes für Fachkräfte zu steigern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass durch die geplante Einrichtung die Abläufe in den umliegenden Gewerbebetrieben nicht beeinträchtigt werden, z. B. im Zuge des Schallschutzes.

 

Unter dieser Voraussetzung ergeben sich aus Sicht der IHK Schwaben aufgrund der vorliegenden baulichen Strukturen und wirtschaftlichen Gegebenheiten keine Bedenken gegen die vorgelegten Planänderungen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

r das Bauleitplanverfahren wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Im Ergebnis wurden im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen. Eine Beeinträchtigung der Betriebsabläufe existiert damit nicht.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anforderungen an eine gesunde Wohn- und Aufenthaltsqualität werden durch die Festsetzungen im Bebauungsplan § 10, Immissionsschutz gewährleistet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis: 20:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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