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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 17.03.2023:

nach Durchsicht und Überprüfung der eingegangenen Unterlagen sind wir in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Augsburg zu folgendem Ergebnis gekommen:

Vorliegende Planung beabsichtigt die Festsetzungen von Rahmenbedingungen für Gewerbeflächen sowie die Festsetzung eines Sondergebiets Gemeinbedarfs „Kindergarten". Einem Kindergarten ist der Schutzstatus eines Mischgebiets zuzubilligen. In der Nachbarschaft befindet sich die unserer Kammer zugehörige Schreinerei […] Barl. Mit der Erhöhung des Immissionsschutzstandards besteht die Gefahr, dass dies nachteilige Auswirkungen auf die bestandsgeschützte Schreinerei haben könnte. Deshalb wurde eine schalltechnische Untersuchung bei em plan eingeholt, Bearbeitungsstand 02/23. Die zugrunde gelegten Angaben der Schreinerei Barl erscheinen uns plausibel.

Aufgrund der erheblichen Schallschutzmaßnahmen zur Konfliktbewältigung hatten wir in einer früheren Stellungnahme die Frage aufgeworfen, ob der für einen Kindergarten vorgesehenen Standort sinnvoll ist. Denn die Verkehrslärmbelastung ist enorm. In der Gemeinbedarfsfläche wird verkehrslärmbedingt der Orientierungswert von 60 dB(A) für Mischgebiete im EG um 1 dB und auf he des 2. Obergeschosses um bis zu 5 dB überschritten.

Gleichwohl hält der Markt Mering an dem geplanten Standort für einen Kindergarten fest. Dies sehen wir in städtebaulicher Hinsicht nach wie vor kritisch. Die intensivere Gliederung der GE trägt den Rahmenbedingungen der Lärmvorbelastung Rechnung und differenziert im Rahmen der Möglichkeiten, so dass die Gewerbeflächen für Interessenten auch künftig attraktiv sein werden. Den Bestandsschutz der Schreinerei […] Barl sehen wir als nicht mehr gefährdet an, wenngleich bei Veränderungen in der Nutzung dann auf den Kindergarten künftig Rücksicht genommen werden muss.

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anforderungen an eine gesunde Wohn- und Aufenthaltsqualität werden durch die Festsetzungen im Bebauungsplan § 10, Immissionsschutz gewährleistet. Unabhängig hiervon haben ergänzende Berechnungen für den ebenerdigen Außenbereich der für den Kindergarten geplanten Spielflächen ergeben, dass dort der Orientierungswert von 60 dB(A) unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten Lärmschutzanlagen eingehalten sein wird. Der Markt Mering hält daher am geplanten Standort fest.

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis: 20:0

 

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