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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 16.03.2023:

 

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2022637 vom 12.10.2022 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt sinngemäß unverändert weiter.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die eingegangene Stellungnahme und verweist auf die fachliche Würdigung und Abwägung zur vorgebrachten Stellungnahme mit dem Aktenzeichen 2022637 vom 12.10.2022.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

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Abstimmungsergebnis: 20:0

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