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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 13.03.2023:

die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren.

Gegen die geplante Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2022 Zeichen TÖB-BY-22-142569, welche im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben wurde. Die Stellungnahme ist nach wie vor gültig und zwingend zu beachten.

Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Beschluss zu übersenden.

Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Es wird zudem auf die fachliche Würdigung und Abwägung zur Stellungnahme vom 17.10.2022 Zeichen TÖB-BY-22-142569 verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

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Abstimmungsergebnis: 20:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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