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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" beschlossen, um die nördliche Retentionsfläche in Bauland umzuwandeln.

 

Zwischenzeitlich hat das beauftragte Büro OPLA einen ersten Entwurf mit zwei möglichen Planungsvarianten erarbeitet.

 

Die Variante 1 erweitert dabei die bereits vorhandenen Bauflächen ohne weitere Erschließung und ohne zusätzliche Zufahrt. Das bedeutet, dass die entstehenden neuen Bauflächen dann nur in Verbindung mit den dort bereits vorhandenen Bauplätzen verkauft werden können. Der Vorteil dieser Variante ist zweifellos, dass so keinerlei weitere Erschließungskosten entstehen und auch keine zusätzlichen Flächen für weitere Erschließungsmaßnahmen verbraucht werden.

 

Die Variante 2 stellt dagegen eine zusätzliche Erschließung mit dar, d. h. die neu entstehenden Flächen im Norden könnten auch als eigene Bauplätze veräert werden, da diese über eine eigene Erschließung verfügen. Erheblicher Nachteil ist, dass dadurch natürlich Bauflächen verloren gehen und der Markt Mering die zusätzliche Erschließung durchführen müsste, was mit erheblichen Kosten verbunden ist (dazu liegen allerdings momentan noch keine belastbaren Kostenschätzungen vor).

 

Im Ergebnis tendiert die Verwaltung dazu, die Variante 1 umzusetzen, da dies ohne Zweifel die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Darüber hinaus ist derzeit ein konkreter Interessent für die noch vorhandenen Bauflächen im Westen des Baugebietes vorhanden, der konkret auch die westliche der neu entstehenden Gewerbeflächen (im Plan mit GE 2.3 bezeichnet) erwerben möchte. Aktuell laufen hier die konkreten Planungen für ein Bauvorhaben, das dann dem PAGM in der nächsten Sitzung vorgestellt wird.

Mit der Variante 2 würde aber die neu entstehende Erschließung genau auf dem Grundstück dieses Kaufinteressenten liegen, so dass dieses dann gegenüber der jetzigen Planung kleiner werden würde und nicht mehr dem aktuell geplanten Zuschnitt entspricht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Änderungsverfahrens wird im Regelverfahren durchgeführt, so dass nach Billigung des Entwurfes die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" mit der Planungsvariante 1 (ohne zusätzliche Erschließung) in der Fassung vom 26.04.2023 und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: 18:3

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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