Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Hostels mit Betreiberwohnung und Tiefgarage in der Frühlingstr. 26 konnte der Bau- und Planungsausschuss zuletzt in seiner Sitzung am 13.03.2023 sein Einvernehmen nicht erteilen, da das Vorhaben in mehreren Punkten nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstraße" entspricht. Weiter wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob eine Bebauungsplanänderung zur Sicherung des Planungswillen der Gemeinde möglich ist.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die gewerblichen Betriebe im Bestand bauplanungsrechtlich gesichert werden und die gewerbliche Entwicklung nicht durch Vorhaben welche diese gewerbliche Entwicklung beeinträchtigen können (etwa eine wohnähnliche Nutzung) gefährdet werden.
Es wird empfohlen, mit der Änderung des Bebauungsplanes das Büro OPLA zu beauftragen, welches bereits im Vorfeld eine erste städtebauliche Begründung (siehe Anlage) für die Änderung erarbeitet hat. Im Hinblick auf die anfallenden Kosten ist eine Direktvergabe möglich.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Änderung des Bebauungsplanes ist im Regelverfahren durchzuführen. Als Grundlage für die Änderung wäre für das festgesetzte GE innerhalb des Bebauungsplanes eine immissionsschutzfachliche Untersuchung sowie ggf. eine bauplanungsrechtliche Beratung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): 9.658,51 €* | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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* zzgl. Kosten für evtl. erforderliche fachspezifische Untersuchungen
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Haushaltsstelle: 6100-6551