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Sachverhalt:

Um den Bestand des bestehenden Biergartens am Badanger bauplanungsrechtlich dauerhaft für die Zukunft zu sichern, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird empfohlen das Büro OPLA in Augsburg zu beauftragen, welches bereits eine erste städtebauliche Begründung (siehe Anlage) für die Änderung erarbeitet hat.

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Änderung des Bebauungsplanes ist im Regelverfahren durchzuführen. Aufgrund der Lage und der Art der Nutzung wird im Zuge des Änderungsverfahrens voraussichtlich eine immissionsschutzfachliche Untersuchung sowie evtl. eine artenschutzrechtliche Erstbewertung erforderlich werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): 14.984,18 €*

Einmalig (brutto): €

hrlich (brutto): €

hrlich (brutto): €

 

 

* zzgl. Kosten für evtl. erforderliche fachspezifische Untersuchungen

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Haushaltstelle: 6100-6551

 

Hr. MGR Stößlein beantragt die Vertagung des TOPs.

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Beschluss

Beschluss:

Der MGR beschließt, den TOP auf die Oktober-Sitzung zu vertagen.

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Abstimmungsergebnis: 21:0

 

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