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Sachverhalt:

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre, 2024 bis 2028, wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen kann. Der Markt Mering wurde mit Schreiben vom 31.01.2023 durch den Präsidenten des Landgerichts Augsburg aufgefordert, das Verfahren zur Aufstellung einer Vorschlagsliste einzuleiten, und diese nach Maßgabe der Schöffenbekanntmachung aufzustellen. Für den Gemeindebereich des Marktes Mering sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Aichach mindestens 8 Personen vorzuschlagen.

 

Die Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste wurde vom 31.01.2023 bis 24.03.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte durch Aushang, unter www.mering.de <http://www.mering.de>; und Informationen in der Presse.

 

In diesem Zeitraum haben sich 46 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen beworben. (Liste ist beigefügt) Dem Marktgemeinderat obliegt es nunmehr insgesamt 8 Personen aus der Liste zu benennen.

 

Gemäß der Schöffenbekanntmachung gibt es hierzu folgende Vorgaben:

 

Die eingehenden Bewerbungen sind alle dem Marktgemeinderat vorzulegen; eine Vorauswahl der Bewerbungen durch die Verwaltung ist unzulässig. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden. Dies ist nicht der Fall.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl von 8 Personen nicht überschritten werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

r die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig.

 

Hinweis des Verfassers:

Da die Tagesordnung zur Marktgemeinderatsitzung sehr umfangreich ist, darf darauf hingewiesen werden, dass die Aufstellung der Vorschlagsliste bis spätestens 15. Mai 2023 erfolgen muss. Eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes ist nicht möglich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

hrlich (brutto): €

hrlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt nachstehende 8 Personen in die Vorschlagsliste zur Vorlage beim Amtsgericht aufzunehmen:

Abel , Bernhard

kamp, Martin

Eichler-Süß, Edith

Hermle-Pertolli, Daniela

John, Heike

Dr. Kratzer, Peter

Ritter, Matthias

Scherer, Johanna

 

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Abstimmungsergebnis: 21:0

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