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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Aus dem Flurstück in der Gemarkung Hausen bei Hofhegnenberg (westlich der Bestandsbebauung Herzog-Wilhelm-Straße 33/35, Hofhegnenberg) soll ganz im Nordosten eine Teilfläche von 35,80 x 21,00 Meter herausgemessen werden. Auf diesem neuen Grundstück soll ein Trinkwasserhochbehälter mit Drucksteigerungsanlage errichtet werden. Die Außenmaße der Anlage sollen 9,00 Meter x 27,80 Meter betragen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      13.04.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  13.06.2023

Nächste Gemeinderatssitzung:   04.05.2023

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke im Osten (Wohnbebauung Herzog-Wilhelm-Straße 29-35), sowie ein baurechtliches Nachbargrundstück im Westen (landwirtschaftliche Fläche). Im Norden und Süden grenzt das Baugrundstück an landwirtschaftliche Zuwegungen. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der geplante Bauort befindet sich im baurechtlichen Außenbereich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hofhegnenberg. Das Vorhaben beurteilt sich baurechtlich daher nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit … Wasser … dient. Das geplante Vorhaben erfüllt alle diese Voraussetzungen und ist somit nach dieser Vorschrift am geplanten Standort privilegiert bzw. zulässig.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Das Vorhaben soll im nächsten Jahr umgesetzt werden.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB privilegiert ist, dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen stehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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