Reduzieren

Sachverhalt:

Die Gemeinde Steindorf hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße" beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es die Erweiterung der Firma OilQuick zu ermöglichen.

Aus betriebsinternen Belangen heraus ist es erforderlich, bereits vor Abschluß des Bebauungsplanverfahrens die Errichtung einer Kalthalle (Zeltbau), sowie die Herstellung von KFZ-Stellplätzen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu beantragen, um betriebliche Abläufe sichern zu können.

 

Bereits im Vorfeld hat diesbezüglich ein Besprechungstermin im Landratsamt Aichach-Friedberg stattgefunden. Das Landratsamt stellte die Genehmigungsfähigkeit der Kalthalle und der Stellplätze nach § 35 Abs. 2 BauGB in Aussicht. Das Landratsamt behält sich vor, die Genehmigung vorübergehend, eventuell befristet auf zwei Jahre zu erteilen. Innerhalb dieses Zeitrahmens ist dann wahrscheinlich der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan im Verfahren vorangeschritten bzw. rechtsverbindlich und es kann ein endgültiger Bauantrag zur Genehmigung vorgelegt werden. Sollte wider erwarten der bebauungsplan nicht weiter verfolgt werden, wird eine Rückbauverpflichtung durch das Landratsamt bestimmt.

 

Als Anregung wurde vorgebracht, die Anlagen sollen weitestgehend mit den späteren Festsetzungen des B´planes übereinstimmen, so das versiegelte Flächen möglichst nicht rückzubauen sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Aussenbereich und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als „Sonstiges Vorhaben", welches öffentlichen Belangen nicht entgegen steht genehmigungsfähig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses nach § 35 Abs. 2 BauGB als Sonstiges Vorhaben zulassig ist und die Erschließung gesichert ist.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.