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Sachverhalt:

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre, 2024 bis 2028, wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen kann. Die Gemeinde Steindorf wurde mit Schreiben vom 31.01.2023 durch den Präsidenten des Landgerichts Augsburg aufgefordert, das Verfahren zur Aufstellung einer Vorschlagsliste einzuleiten, und diese nach Maßgabe der Schöffenbekanntmachung aufzustellen. Für den Gemeindebereich der Gemeinde Steindorf sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Aichach mindestens 1 Person vorzuschlagen.

 

Die Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste wurde vom 31.01.2023 bis 24.03.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte durch Aushang, unter www.mering.de <http://www.mering.de>; und Informationen in der Presse.

 

In diesem Zeitraum haben sich 2 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen beworben. (Liste als Anlage beigefügt)  Dem Gemeinderat obliegt es nunmehr insgesamt 1 Person aus der Liste zu benennen.

 

Gemäß der Schöffenbekanntmachung gibt es hierzu folgende Vorgaben:

 

Die eingehenden Bewerbungen sind alle dem Gemeinderat vorzulegen; eine Vorauswahl der Bewerbungen durch die Verwaltung ist unzulässig. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden. Dies ist nicht der Fall.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl von 1 Person nicht überschritten werden.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Siehe Sachverhalt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf  beschließt nachstehende Person in die Vorschlagsliste zur Vorlage beim Amtsgericht aufzunehmen:

Susanne Nau , Steindorf, Hofhegnenberg, geb. 01.05.1960

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 7:1

 

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