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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das derzeit noch unbebaute Grundstück zwischen dem Doppelhaus Josef-Scherer-Straße 30/32 und der Bahnlinie soll mit einem Doppelhaus bebaut werden. Das geplante Doppelhaus ist mit Keller und zwei oberirdischen Geschossen (EG, DG) geplant. Die Wandhöhe soll 6,12 Meter betragen. Aufgrund der Dachneigung des Satteldaches von 15° ergibt sich eine Firsthöhe von 7,68 Meter. Die Grundfläche des Doppelhauses beträgt 15,11 x 11,62 Meter.

 

Um zu klären, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist, wurde beim Landratsamt Aichach-Friedberg ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:     28.04.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  28.06.2023

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.06.2023

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Aufgrund der Lage des Baugrundstückes östlich der Bahnlinie neben dem bereits bebauten Grundstück Josef-Scherer-Straße 30/32 kann man das Grundstück als Baulücke im Innenbereich beurteilen. Das Vorhaben beurteilt sich also nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB sind Vorhaben im Innenbereich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das geplante Vorhaben entspricht hinsichtlich Kubatur und Höhenentwicklung den östlich gelegenen Doppelhäusern und fügt sich somit unstrittig in die nähere Umgebung ein. Hinsichtlich der Erschließung wurden die internen Fachstellen (Marktbauamt, Wasserwerk und örtl. Verkehrsbehörde) beteiligt, um frühzeitig evtl. Probleme zu erkennen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lagen noch keine Stellungnahmen vom Marktbauamt und der Verkehrsbehörde zum geplanten Vorhaben vor. Die Stellungnahme des Wasserwerks ist beigefügt, der Wasseranschluss ist problemlos möglich.

 

Die Abstandsflächen können laut Darstellung des Planers vollständig auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Endgültig sind die Abstandsflächen in einem späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen und werden dann durch das Landratsamt geprüft.

 

Es ist die Errichtung von 2 Garagen mit jeweils einem vorgelagerten Stellplatz geplant. Sofern die beiden künftigen Wohneinheiten nicht mehr wie 150 m2 Wohnfläche je Einheit haben, wäre damit der Stellplatznachweis erbracht. Endgültig ist der Stellplatznachweis allerdings ebenfalls erst mit dem Baugesuch zu erbringen.

 

Das Hauptproblem bei der Umsetzung des Vorhabens dürfte die unmittelbare Nähe zur Bahnanlage sein. Das Landratsamt prüft, ob das Vorhaben aus immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten umsetzbar bzw. unter Auflagen umsetzbar ist. In der gemeindlichen Beurteilung spielt diese Thematik jedoch keine Rolle, es kann lediglich auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen werden. Laut Aussage des Bauherrn gibt es diesbezüglich allerdings schon ein positives Feedback des Landratsamtes.

 

Auch nach der Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Paar im Jahr 2022 durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth liegt das Grundstück immer noch im HQ-100-Überschwemmungsgebiet der Paar. In der gemeindlichen Beurteilung spielt auch diese Thematik jedoch keine Rolle, es kann lediglich auf wasserrechtlich relevante Belange verwiesen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

Es wird auf immissionsschutzrelevante Belange (Nähe Bahnlinie) und auf wasserrechtlich relevante Belange (Überschwemmungsgebiet Paar) hingewiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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