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Sachverhalt:

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.04.2023 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

-/-

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

-/-

 

c) sonstige Vorhaben

 

1. Neubau einer Kindertagesstätte, Nähe Am Mühlanger (kein Einvernehmen notwendig, da das Vorhaben den Festsetzung des Bebauungsplanes entspricht, aber kein Freistellungsverfahren möglich, da es sich um einen Sonderbau handelt).

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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