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Sachverhalt:

Der Förderkreis der Kolping-Kulturwerkstatt e. V. beantragt mit Schreiben vom 12.04.2023 die Erhöhung des Mietzuschuss ab dem Jahr 2024.

Die Kolpingkapelle Mering ist für die Kultur im Markt Mering und im gesamten Landkreis bekannt und für die Jugendarbeit und die soziale Einbindung junger Menschen angesehen und aus dem öffentlichen Leben des Marktes Mering nicht mehr wegzudenken.

Seit 2003 finden alle Proben- und Unterrichtsstundenaktivitäten in den Räumlichkeiten der Kolping-Kulturwerkstatt (KKW) in der Zettlerstr. statt, die inzwischen von der Ludwig Vermietung GmbH & Co. KG an den Förderkreis der Kolping-Kulturwerkstatt (FKKW) vermietet wird.

Ab dem 01.10.2023 wird die Grundmiete pro Quadratmeter von vormals 4,00 € auf nunmehr 6,80 € erhöht, das bedeutet einen Mietanstieg um 11.424,00 €. Somit ist eine Mietszinssteigerung von 18.312,00 € p.a. auf 29.736,00 €, Nebenkostenpauschale von ca. 4.900,00 € auf ca. 9.400,00 € jährlich.

Vertraglich ist der Förderkreis der Kolping-Kulturwerkstatt (FKKW) als Mieter der Kolping-Kulturwerkstatt KKW bis einschließlich 2027 gebunden, da eine 25-jährige Mietdauer Voraussetzung für die eine Förderung in Höhe von 40.000,00 € durch die Regierung von Schwaben war. Im Falle eines vorzeitigen Endes des Mietvertrages wären diese Fördermittel aus dem Jahr 2002 in voller Höhe zurückzuzahlen.

Um eine Insolvenz der FKKW zum 31.12.2024 zu vermeiden und den Fortbestand der Kolping-Kulturwerkstatt und der Kolpingkapelle Mering zu ermöglichen, kann dies nur mit einer Erhöhung des Mietzuschusses der Gemeinde Mering für den Förderkreis Kolping-Kulturwerkstatt e. V. von aktuell 14.400,00 € p.a. auf 28.800,00 € p.a. ab dem Jahr 2024 gelingen um bis zum Ende des Mietvertrages mit der Ludwig Vermietung GmbH & Co. KG den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Mit der Anlage 1-3,  Prognose ohne und mit Erhöhung des Gemeindezuschusses wird ersichtlich, dass ein größeres Defizit für die Kolping-Kulturwerkstatt entsteht und somit eine weitere Unterstützung der Gemeinde Mering erforderlich wäre. Alle geplanten und umgesetzten Aktivitäten durch den KKM, FKKW und der Kolpingfamilie Mering werden in der Anlage 3 dargestellt.

In der Sitzung persönlich anwesend sein wird ein Vorstand der Kolping Kulturwerkstatt. Dieser wird einen Sachvortrag zur Situation im Gremium halten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

"Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]"

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich 2024:          30.000,00

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Bisher sind monatlich 1.200,- Euro im Haushalt auf der HHSt. 1/ 3320-7000 eingeplant. Die weiteren Mittel in Höhe von 1.200,00 Euro wären im Haushalt ab 2024 bis einschließlich 2027 auf der HHSt. 1/ 3320-7000 zusätzlich einzuplanen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, dem Förderverein Kolping-Kulturwerkstatt e. V. für den Betrieb der Kolping-Kulturwerkstatt von derzeit monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 1.200,00 Euro ab 2024 bis einschließlich 2027 auf insgesamt 2.500,00 Euro monatlich zu erhöhen.

 

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Abstimmungsergebnis: 11 : 2

 

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