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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beantragt den Anbau einer Hackschnitzelheizung an ein bestehendes Nebengebäude auf dem Grundstück Hauptstraße 10 in Steindorf. Der Anbau ist mit den Maßen von 6,00 Meter x 6,15 Meter geplant. Das Gebäude verfügt über eine Zwischendecke mit Speicher im Dach (ohne Nutzung). Im Erdgeschoss gibt es Räume für ein Hackschnitzellager, für eine Heizung und einen Heizraum. Das Gebäude wird mit einem Satteldach mit 42° Dachneigung ausgeführt, der First verläuft quer zum bestehenden Nebengebäude. Die Wandhöhe beträgt 3,60 Meter, die Firsthöhe 6,50 Meter.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      01.06.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  31.07.2023

Nächste Gemeinderatssitzung:   06.07.2023

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke. Alle Nachbargrundstücke sind ebenfalls im Besitz des Bauherrn. Die Nachbarunterschriften sind damit vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße" (ursprüngliche Fassung vom 07.04.2015). Die Baugrenze verläuft direkt an der Wand des Bestandsgebäudes. Der Anbau befindet sich folglich vollständig außerhalb den überbaubaren Grundstücksflächen und Befreiung. Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung nur erteilt, wenn diese städtebaulich vertretbar ist und Grundzüge der Planung nicht verletzt werden. Da es sich um einen Anbau handelt und nach der Baumaßnahme nur ein untergeordneter Teil des gesamten Nebengebäudes außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegt, sind aus Sicht der Verwaltung keine Grundzüge der Planung berührt und eine Befreiung ist vertretbar. Die Abstandsflächen können gemäß den Vorschriften der BayBO vollständig auf dem Grundstück bzw. bis zur Straßenmitte eingebracht werden.

 

Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind, soweit anhand den eingereichten Unterlagen prüfbar, eingehalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt hierfür eine Befreiung von den überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße". Im weiteren wird festgestellt das zur Beschickung der Hackschnitzelheizung keine Zufahrt von der Flurnummer 300, Gem. Steindorf ( Hauptstraße ) und Flnrnummer 330 ,Gem. Steindorf ( Heinrichshofener Weg ) möglich ist, hierbei wird auf die laufende Planung zur Neugestaltung (Ausbau) der AIC 18 verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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