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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Im östlichen Bereich des landwirtschaftlichen Gebäudes wird aus statischen Gründen der Einbau eines liegenden Fachwerks zur Aufnahme von Windlasten als Ersatzmaßnahme für eine auszubauende Betonkappendecke beantragt. Die Kubatur des Gebäudes ändert sich durch die Maßnahme nicht.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      09.06.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  08.08.2023

Nächste Gemeinderatssitzung:   27.07.2023

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Das Vorhaben im Innenbereich ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, da die Kubatur des Gebäudes nicht verändert wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 8.0

 

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