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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das bestehende Einfamilienhaus in der Dorfstraße 9 wurde am 22.07.2016 vom Landratsamt genehmigt und im Anschluss errichtet. Der Eigentümer beantragt nun die Errichtung einer Terrassenüberdachung/Pergola mit einer seitlichen Glasschiebewand. Die Pergola auf der Südseite soll 2,60 Meter hoch, 4,00 Meter tief und 8,20 Meter (32,80 m2) breit werden.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 18.09.2023

 

* Der Bauantrag liegt derzeit nur der Gemeinde und noch nicht im Landratsamt vor. Er gilt daher aktuell als noch nicht eingegangen.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt insgesamt 10 Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe g) BayBO sind Terrassenüberdachung zur bis zu einer Fläche von 30 m2 und 3 Meter Tiefe baurechtlich verfahrensfrei. Die geplante Terrassenüberdachung überschreitet die verfahrensfreie Maße und ist dadurch bauantragspflichtig.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Meringerzell“ (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB). Die derzeitige Terrassen weist laut Bauantrag eine Tiefe von 3,00 Meter auf und befindet sich damit direkt an der südlichen Baugrenze. Die geplante Terrassenüberdachung mit 4,00 Meter Tiefe überschreitet die südliche Baugrenze somit um ca. 1,00 Meter. Da die Abstandsflächen eingehalten sind und sich im Süden keine Bebauung befindet, ist eine Befreiung von der Baugrenze vertretbar, zumal es sich um ein dem Hauptgebäude untergeordnetes Bauwerk handelt. Alle weiteren Festsetzungen der Einbeziehungssatzung sind, soweit überprüfbar, eingehalten.

 

Neben den Vorgaben der Einbeziehungsatzung muss sich das Vorhaben auch nach § 34 BauGB einfügen. Der untergeordnete Anbau fügt sich problemlos nach § 34 BauGB ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB und erteilt eine Befreiung von der Einhaltung der südlichen Baugrenze der Einbeziehungssatzung „Meringerzell“ bezüglich der Errichtung einer Terrassenüberdachung. Das geplante Bauvorhaben fügt sich darüber hinaus nach § 34 BauGB ein.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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