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Sachverhalt:

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.06.2023 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

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b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Errichtung eines Glasdaches zwischen bestehendem Wohn- und Nebengebäude, Luitpoldstraße 25

2. Austausch und Neubau von Werbeanlagen an einer bestehenden ARAL-Tankstelle, Ohmstraße 1 *

3. Anbau und Umbau eines bestehenden Reihenmittelhauses zu einer Wohneinheit mit Einliegerwohnung, Wilhelm-Busch-Straße 27

 

* Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 a „Gewerbegebiet Nördlich der Umgehungstraße“, das Vorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplanes ein. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist allerdings nicht möglich, da es sich bei der Tankstelle um einen Sonderbau handelt.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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