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Sachverhalt:

Zuwendung zur Erhaltung ortsprägender Bäume auf privaten Grundstücken gem. Richtlinie des Marktes Mering zur Förderung der Erhaltung der Erhaltung ortsprägender Bäume auf privaten Grundstücken (Baumförderprogramm).

Mit diesem Programm sollen private Eigentümer bei Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt ortsbildprägender Bäume unterstützt werden.

Am 16.03.2023 stellte ein Bürger eine Anfrage bezüglich der Zuwendung zur Erhaltung ortsprägender Bäume auf seinem privaten Grundstück. Der Gegenstand der Förderung ist laut Antrag ein großer, vitaler und langlebiger Baum, eine Blutbuche.

Die genauen Angaben bezüglich des Standortes und der Baumart können Sie den Anlagen (siehe Lageplan), den Fotos bzw. dem Anschreiben des Bürgers entnehmen. Der Antragsteller möchte bei dem oben genannten Baum eine Kroneneinkürzung vornehmen lassen. Hierzu liegt in der Anlage ein Angebot zur dieser Maßnahme vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Im Prüfverfahren wurde das Ingenieurbüro Kunze als Sachverständiger durch den Bauhof beauftragt, um den Baum zu besichtigen. Laut Protokoll der Standortsbesichtigung vom 11.04.2023 sind die Kriterien laut §§1 u 2 der Richtlinie erfüllt. Das Protokoll wurde als Anlage beigefügt.

Nun soll entschieden werden, ob der Baum ortsbildprägend ist und die Kriterien des Baumförderungsprogrammes des Marktes Mering erfüllt sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto):1.000 €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Fördermittel für die Maßnahme wurden gem. MGR Beschluss vom 29.04.2021 im Haushalt 2023 auf der Haushaltsstelle 5800-7180 veranschlagt. Die Förderhöhe entspricht (vorbehaltlich entsprechender Haushaltsmittel) 50% der anerkannten Maßnahmen und soll im Regelfall 1.000 EUR je Baum nicht überschreiten. Über die Höhe der Förderung entscheidet der Bau- und Planungsausschuss. Die Förderung wird als Zuschuss bis zur Höhe des zuvor bewilligten Betrages gewährt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt den Baum des Antragstellers (Antrag vom 16.03.2023) nach den Kriterien des Richtlinie des Marktes Mering zur Förderung der Erhaltung ortsbildprägender Bäume auf privaten Grundstücken (Baumförderprogramm) als ortsbildprägend einzustufen und die Fördermittel in Höhe von 50 % der tatsächlichen Kosten, aber mit maximal 1.000 Euro zu gewähren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10:3

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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