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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Anwesen Sedlhofring 5 in Hofhegnenberg soll das bestehende Hofgebäude abgebrochen werden. An dessen Stelle ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle mit den Maßen von 24,00 x 18,00 Meter (plus Vordach mit 6,00 Meter) geplant.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Gemeinderatssitzung:   14.09.2023

 

* Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage war der Bauantrag noch nicht eingereicht.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt sechs baurechtliche Nachbargrundstücke. Ob mit dem Bauantrag Nachbarunterschriften vorgelegt werden, ist aktuell noch nicht bekannt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich, soweit anhand der vorliegenden Unterlagen beurteilbar, hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben einschließlich der Zustimmung zum Abbruch, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Die Abstimmung erfolgt aufgrund persönlicher Beteiligung, ohne GR Reichlmayr.

 

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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