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Sachverhalt:

Bzgl. der Anfrage des MGR Lutz zum Haltverbot in der Bouttevillestraße, im Zeitraum der zurückliegenden Umleitungsführung, ist festzustellen, dass die personellen Möglichkeiten der kommunalen Verkehrsüberwachung nicht mehr ausreichend waren, um den festgestellten Problemen angemessen begegnen zu können.

 

Für die Umleitungsstrecke, die für die Neugestaltung der Ortsmitte wieder über die Bouttevillestraße geführt werden wird, ergibt sich aber eine verbesserte Situation, da wir dann auf die Tätigkeit des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zurückgreifen können, welcher die Aufgabe der Verkehrsüberwachung übernehmen wird.

 

Hierzu wird auch mit der für die Ausschilderung der Umleitungsstrecke verantwortlichen Baufirma vorab noch eine Begehung stattfinden um sicher zu stellen, dass ggf. auch kurze Abschnitte von der Beschilderung mit mobilen Haltverboten umfasst werden. Hierbei wird auch eine Ausweitung/Verlängerung der Haltverbotsstrecke geprüft und ggf. veranlasst.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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